Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogrammes

Raumbezug

Außerhalb der Austufen gelegene Teile der Untereinheit „Offene Kulturlandschaft mit besiedeltem Raum“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Terrassenebenen des Salzachtales stellen auf weite Strecken strukturarme, eintönige Landschaftsstriche dar, die neben der landwirtschaftlichen Nutzung einem hohen Nutzungsdruck insbesondere durch Siedlungen ausgesetzt sind. Das Landschaftsbild wird auf weite Strecken von weitläufigen, strukturlosen Ackerflächen und Siedlungen, teilweise Gewerbegebieten geprägt.  Sowohl aus der Ferne als auch aus der Nähe betrachtet entspricht diese Landschaft nicht mehr dem Bild einer bäuerlichen Kulturlandschaft.
Generell strebt der Naturschutz die Sicherung der noch bestehenden Landschaftselemente und Kulturlandschaftsreste (vgl. weitere Ziele in der Untereinheit) sowie die Entwicklung neuer artenreicher Lebensräume in ausgeräumten Teilbereichen an.
Wenn nicht anders möglich, kann die Schaffung naturnaher Strukturelemente In landschaftlich und ökologisch strukturlosen Gebieten mit gutem Willen auch im Zuge von Bebauungsmaßnahmen oder Rohstoffgewinnung erfolgen.
Dabei sollten insbesondere im Hinblick auf die Zersiedelungsproblematik, den Rohstoffabbau und Fragen des Bodenmanagements als Mindeststandard die im Landesraumordnungsprogramm festgelegten Grundsätze unbedingt eingehalten werden.

 

Gefährdung

Ungeordnete Zersiedelung und Bodennutzung

 

Wege zum Ziel

Umsetzung übergeordneter Planungen und Instrumente der Raumordnung (Landesraumordnungsprogramm, überörtliche Entwicklungskonzepte) auf Gemeindeebene (örtliches Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungspläne)

 

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