Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Gesamte Untereinheit Nebentäler und aufgelöste Rodungsinseln

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt. Während etwa die Zunahme der Bebauung in städtischen Randlagen dem Durchschnittsbeobachter nur begrenzt bewusst wird, kann selbst nur ein einziger Baukörper in der bäuerlich geprägten Landschaft als sehr dominant und störend empfunden werden.
In attraktiven Wohnlagen, insbesondere an Südhängen mit weiter Sicht im Nahbereich zentraler Orte, besteht in der Bevölkerung der Wunsch nach Baulandausweisungen.
Einerseits werden weite Bereiche durch Einfamilienhausbauten ohne geordnete Siedlungsentwicklung und Entstehung von Ortskernen angerissen, und andererseits entsteht eine starke Durchdringung von Einzelwohnhäusern mit den landwirtschaftlichen Bebauungsstrukturen (Einzelhöfe und kleine Weiler) wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wieder zu erkennen, stark geschmälert wird. Dadurch wird eine Zersiedelung durch Baukörper ohne Bezug zur Landschaft, sowie zur Proportion der bestehenden Bebauung hervorgerufen.

 

Gefährdung

Weitere ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau

 

Wege zum Ziel

Bewusstseinsbildung und in der Folge Umsetzung über örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne
Neuwidmungen im unmittelbaren Anschluss an bestehende Ortsgebiete und Rückwidmung isolierter Baulandausweisungen
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten im Grünland Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen

Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Entsprechende Einflussnahme in den Naturschutzverfahren.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.

 

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