Berücksichtigung der Nationalparkziele bei betrieblichen Ansiedelungen in und im Umfeld der Raumeinheit

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Betriebliche Tätigkeit kann insbesondere in Form von Lärm und Schadstoffemissionen weit über das eigentliche Betriebsgebiet hinaus negative Auswirkungen haben. Eine Berücksichtigung der Natura 2000- und Nationalparkziele sowie möglicher Auswirkungen auf Schutzgüter der Nationalparkregion ist daher wesentlich bei der Beurteilung neuer Betriebsstandorte.

 

Gefährdung

Durch Lärm- und Schadstoffemissionen sowie durch Eingriffe in das Landschaftsbild und wertvolle Lebensräume

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Ziele im Rahmen von Betriebsgenehmigungsverfahren

Verbindliche Festlegung von Zielen für die Nationalparkregion

 

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