Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelten Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Untereinheit „Siedlungsbereiche und Landwirtschaft“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt. Während etwa die Zunahme der Bebauung in städtischen Randlagen dem Durchschnittsbeobachter nur begrenzt bewusst wird, kann selbst nur ein einziger Baukörper in der bäuerlich geprägten Landschaft als sehr dominant und störend empfunden werden.
Rein bäuerlich besiedelte Landschaftsteile mit raumtypischen Hofformen (Innviertler Vierseithof, Hausruckhof, Einhaus-Hof), die von einem reich strukturierten Mosaik aus Streuobstwiesen, standortgerechten Hecken und Sträuchern, einem Gemüsegarten und mehreren kleinen Äckern umgeben sind, stellen wichtige Strukturparameter für die gesamte Untereinheit „Siedlungsbereiche und Landwirtschaft“ der Raumeinheit dar.
Insbesondere auch für den Tourismus ist ein attraktives Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungsformen von entscheidender Bedeutung.
Der Wunsch nach ruhigem Wohnen im Grünen und nach freier Sichtbeziehung führt zur Bebauung insbesondere von bisher unverbauten Hanglagen und Kuppenbereichen, aber auch von Talschaften. Auch der Wunsch nach individueller Gestaltung ohne Berücksichtigung einer Ensemblewirkung führt in der unmittelbaren Umgebung von traditionell gebauten Gehöften zu nicht landschaftsgerechter Bebauung ohne Einhaltung der Maßstäblichkeit und ohne erkennbares System.
Die Zersiedelung führt zu einer teilweise starken Erweiterung landwirtschaftlicher Bebauungsstrukturen (Einzelhöfe und kleine Weiler) mit reinen Wohnhäusern, wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wiederzuerkennen, stark geschmälert wird.

 

Gefährdung

Zersiedelung und Errichtung von Neu- und Umbauten in nicht landschaftsgerechter Bauweise

 

Wege zum Ziel

Einhaltung der in Flächenwidmungsplänen und in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen
Schutz der landwirtschaftlichen Vorrangbereiche vor reiner Wohnbebauung und Baulandsplittern, um den bäuerlichen Charakter der Landschaft zu erhalten

Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der Topographie, des Vegetationsbestandes, von Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude
Vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Gehölzstrukturen oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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