Sicherung und Entwicklung von Feucht- und Niedermoorwiesen

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Noch vor wenigen Jahrzehnten waren naturnahe Feuchtwiesen über staunassen oder wechselfeuchten Böden entlang von Bächen, kleinen Senken oder im Randbereich von Vermoorungen ein wesentlicher Bestandteil der Raumeinheit. Durch Entwässerungsmaßnahmen wurden diese Lebensräume über weite Strecken zerstört. Viele erhalten gebliebene Feuchtwiesen wurden durch Düngung bzw. indirekte Nährstoffeinträge in nährstoffreichere Pflanzengesellschaften umgewandelt.
Naturnahe Feuchtwiesen beherbergen neben zahlreichen gefährdeten Pflanzenarten auch eine Vielzahl von spezialisierten Tieren (Schmetterlinge, Heuschrecken etc.) und stellen daher gegenwärtig einen Schwerpunkt in der Naturschutzarbeit dar.
Zusätzlich nehmen die Feuchtwiesen eine wichtige Rolle im Biotopverbund ein, da sie in der Mehrzahl an Gewässerläufe gebunden sind und so über weite Strecken eine Trittsteinfunktion besitzen. Eine große Bedeutung kommt diesen Lebensräumen für den Wasserhaushalt zu, da sie einerseits durch die Wasseraufnahmefähigkeit dämpfend auf Hochwasserspitzen wirken und andererseits als Nähr- und Schadstoffpuffer gegenüber den Gewässern und angrenzenden empfindlichen Lebensräumen (z. B. Mooren) dienen.

 

Gefährdung

Weitere Entwässerung und Nutzungsintensivierung
Aufgabe der Streu- oder Futternutzung und damit verbundene Verbrachung bzw. Verbuschung
Aufforstungen jeglicher Art
Errichtung baulicher Anlagen (Straßen, Güterwege, Fischteiche etc.)
Geländekorrekturen

 

Wege zum Ziel

Außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten intensiver Dialog mit den Grundeigentümern
Einrichtung von Schutzgebieten (Pacht, Ankauf) bei gleichzeitiger Erstellung von Managementplänen
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte (insbesondere gegenüber baulichen Maßnahmen)
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL) Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (Mahdhäufigkeit und -termin, keine Düngung, Entfernung des Mähgutes etc.)
Hintanhaltung von weiteren Drainagierungen sowie Rückbau von vorhandenen Entwässerungssystemen
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder)
Erhaltung des natürlichen Landschaftsreliefs
Einrichtung von Pufferzonen zu angrenzenden intensiv genutzten bzw. gedüngten Flächen, um Nährstoffeinträge zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden

 

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