Sicherung und Entwicklung eines guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer

Raumbezug

Fließgewässer der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Gewässer stellen wichtige Leitstrukturen in der Raumeinheit dar. So verbinden die Flyschbäche Wälder mit der offenen Kulturlandschaft und stellen Vernetzungen zu angrenzenden Raumeinheiten her. Die Fließgewässer der Mondseer Flyschberge sind insbesondere für die angrenzenden Seen als Nährstoff-, Organismen- und Materiallieferanten von Bedeutung. Zudem haben einige der Zubringerbäche eine bedeutende Rolle als Laichhabitat für verschiedene Seenfische, auch und besonders aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit dieser Laichplätze von großer Bedeutung.
Derzeit gilt per Verordnung die 50 Meter Uferschutzzone für alle Gewässer, die als Zubringer in die Vöckla, Dürre Ager, Wangauer Ache oder in die Seen Irrsee, Attersee sowie Mondsee münden. Im Bereich dieser Gewässer und in einem unmittelbar daran anschließenden, 50 Meter breiten Geländestreifen ist jeder Eingriff in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt bewilligungspflichtig.
Ein guter ökologischer Zustand beinhaltet hohe Wasserqualität und hohen Strukturreichtum im Sinne der EU-Wasserrahmen-Richtlinie.
Ein zusammenhängendes Gewässernetz, bestehend aus stehenden und fließenden Gewässern, mit guter Wasserqualität und einem großen Angebot an naturnahen Uferstrukturen, bietet Tieren und Pflanzen mit hohen Ansprüchen an ihre Umwelt optimale Lebensräume.

 

Gefährdung

Vgl. Unterziele

 

Wege zum Ziel

Vgl. Unterziele

 

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