Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung und Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Kulturlandschaft tiefer Terrassenstufen“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt. Raumtypischen Hofformen, die von einem reich strukturierten Mosaik aus Streuobstwiesen, standortgerechten Hecken, einem Gemüsegarten und Äckern umgeben sind, stellen wichtige Strukturparameter des ländlichen Raumes dar, der auch wichtige Funktionen als Naherholungsgebiet besitzt.
Der Wunsch nach ruhigem Wohnen im Grünen und nach freier Sichtbeziehung führt zur Bebauung insbesondere von bisher unverbauten Bereichen wie beispielsweise Tal- oder Hanglagen (Zersiedelung). Auch der Wunsch nach modernem Wohnraum kann in der unmittelbaren Umgebung von traditionell gebauten Gehöften zu nicht landschaftsgerechter Bebauung ohne erkennbares System führen. Dies führt zu einer teilweise starken Durchmischung mit den landwirtschaftlichen Bebauungsstrukturen (Einzelhöfe und kleine Weiler), wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wieder zu erkennen, stark geschmälert wird.
Gerade diese Untereinheit stellt mit ihren zahlreichen stehenden und fließenden Gewässern, bachbegleitenden Gehölzen und Waldfragmenten einen kulturlandschaftlich herausragenden Bereich der Raumeinheit Inntal dar. In der östlichen Fortsetzung des Stadtgebietes von Braunau wurden genau hier aber schon zahlreiche Siedlungssplitter errichtet. Zum Schutz des Landschaftsbildes gilt es daher besonders hier, eine weitere Zersiedelung mit Wohn- und Gewerbebebauung zu vermeiden und Siedlungserweiterungen möglichst nach Süden hin zu verlagern.

 

Gefährdung

Ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik; damit einhergehend möglicherweise störende Einflüsse durch den dafür nötigen Infrastrukturausbau

 

Wege zum Ziel

Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Wohnbauland in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche)
Konzentration der Gewerbe- und Siedlungsentwicklung auf die vorhandenen Siedlungszentren
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven in Grünland oder bei höherwertigen Flächen in ökologisch wertvolle Flächen
Rückwidmung von nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Betrieben auf Grünlandwidmung
Schutz der landwirtschaftlichen Vorrangbereiche vor Wohnbautätigkeit und Baulandsplitterung
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der Topografie, des Vegetationsbestandes, von Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer stimmigen Proportion und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Vorhandene landschaftsuntypische Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen

 

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