Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer

Raumbezug

Alle Fließgewässer der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Grenzen landwirtschaftlich (intensiver) genutzte Flächen, Siedlungs- bzw. Industriegebiete an die Fließgewässer an, so leidet ihre Qualität oftmals unter dem Eintrag von Nährstoffen. Zum einem werden einige der Bäche noch als Vorfluter für Drainagen und Überwässer v. a. häuslicher Senkgruben und Kleinkläranlagen verwendet, zum anderen ist aber auch der Eintrag durch Düngung von Grünland und Ackerflächen in alle fließenden und stehenden Gewässer (was vorwiegend außerhalb der Raumeinheit stattfindet) nicht unwesentlich.
Viele in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizide sind starke Fischgifte. Allerdings hat sich auch hier die Situation in den letzten Jahren um einiges verbessert (Düngeverordnung, Düngeeinschränkungen und Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Rahmen von ÖPUL).
Bei stehenden Gewässern können hinsichtlich Nährstoffeintrag auch Fischzucht (Überbesatz beziehungsweise Überfütterung) und in einzelnen Fällen Wassergeflügel (Entenkot) eine Rolle spielen.
Weiters werden Straßeneinläufe samt den darin befindlichen Schadstoffen (z.B. Gummiabrieb) häufig direkt in die Gewässer eingeleitet.
Generell ist festzustellen, dass die Oberflächengewässer auch in direktem Kontakt mit dem Grund- und somit dem Trinkwasser stehen. Missbildungen und Unfruchtbarkeit bei Fischen können als weitere Beispiele dienen um aufzuzeigen, welch hohe Priorität die Reinhaltung unserer Gewässer haben sollte.

 

Gefährdung

Weitere Zersiedelung in den Einzugsgebieten und Verwendung der Fließgewässer als Vorfluter
Weitere Intensivierung der Landwirtschaft (durch einzelne Großbetriebe)
Ausräumen von vorhandenen Pufferzonen (Galeriewäldern)

 

Wege zum Ziel

Schaffung bzw. Einhaltung entsprechender Düngeverzichtszonen im Nahbereich von (Fließ-)Gewässern (z.B. gekoppelt mit bachbegleitenden Gehölzstreifen)
Vermehrte Verwendung von Festmist anstatt von Gülle (Schwemm-Entmistung), da die Nährstoffe aus dem Festmist vollständiger von den Pflanzen aufgenommen werden können
Kein Ausbringen von Flüssigdüngern (Jauche, Gülle) in der vegetationsfreien Zeit
Sparsamer Umgang mit Mineraldünger
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Hinblick auf die Qualität von Grund- und Oberflächenwässern
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie idgF

 

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