Berücksichtigung der Nationalparkziele bei betrieblichen Ansiedelungen in und im Umfeld der Raumeinheit

Raumbezug

Raumeinheit und angrenzende Raumeinheiten außerhalb des Nationalparks

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Betriebliche Tätigkeit kann insbesondere in Form von Lärm und Schadstoffemissionen weit über das eigentliche Betriebsgebiet hinaus negative Auswirkungen haben. Eine Berücksichtigung der Natura 2000- und Nationalparkziele sowie möglicher Auswirkungen auf Schutzgüter der Nationalparkregion ist daher wesentlich bei der Beurteilung neuer Betriebsstandorte im Umfeld der Raumeinheit.

 

Gefährdung

Durch Lärm- und Schadstoffemissionen sowie durch Eingriffe in das Landschaftsbild und wertvolle Lebensräume

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Nationalparkziele bereits bei der Planung von Projekten und Sicherstellung dieser Ziele im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren

 

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