Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen

Raumbezug

Die nördlich gelegenen Teile der Untereinheit im Einzugsgebiet der Stadt Steyr

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Untereinheit ist von bäuerlichen Siedlungs- und Kulturformen geprägt, wodurch das derzeitige Landschaftsbild entstanden ist. Hofformen und Baukörper werden als charakteristisch für diese Kulturlandschaftsausformung empfunden. Betriebs- und Gewerbezonen, wie sie besonders im Umfeld der Stadt Steyr vorkommen, widersprechen auf Grund ihrer völlig andersartigen Funktionalität in ihren Bauformen und Strukturen weitgehend einer bäuerlich geprägten Landschaft.

 

Gefährdung

Betriebsansiedlungen ohne Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild, bzw. in Lagen mit großer Sichtweite

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild in Flächenwidmungsplänen und in Örtlichen Entwicklungskonzepten
Um den Erhalt des Kulturgutes „Landschaft“ sicherzustellen, ist eine Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen an Standorten mit geringer Einsehbarkeit anzustreben. Darüber hinaus kann durch die Schaffung von Gehölzstrukturen rund um die Anlagen eine Abschwächung des Eingriffes in die Landschaft erreicht werden

 

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