Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild ist teilweise noch von bäuerlichen Siedlungs- und Kulturformen geprägt. Betriebs- und Gewerbezonen widersprechen auf Grund ihrer völlig andersartigen Funktionalität in ihren Bauformen und Strukturen weitgehend einer bäuerlich geprägten Landschaft. Um den Erhalt des Kulturgutes „Landschaft“ sicherzustellen, wäre eine Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen an Standorten mit geringer Sichtweite anzustreben. Darüber hinaus könnten durch begleitende Maßnahmen diese Baukörper optimaler in die Landschaft eingegliedert werden.

 

Gefährdung

Betriebsansiedlungen ohne Rücksichtnahme auf Raumordnungsbelange und auf das Landschaftsbild, bzw. in Lagen mit großer Sichtweite.

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Flächenwidmungsplan, neue Widmungen nur nach den Grundsätzen der Raumordnung.
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der Topographie, sowie einer guten Proportion und Einhaltung der Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen.

 

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