Sicherung und Entwicklung ungestörter Bachauen – Zulassen von Wildnis

Raumbezug

Nutzungsaufgabebereiche in gewässerbegleitenden bodenfeuchten Verebnungen in der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Vernässte und überschwemmungsgefährdete Flächen sind für zeitgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzungen nur mehr von sehr geringer Bedeutung. Sofern es sich dabei nicht um wertvolle Feuchtwiesen oder hochrangige Feuchtgebiete mit speziellen Zielsetzungen handelt (z.B. sollen Teilbereiche an der Unteren Maltsch als Vogellebensraum offen gehalten und weiterhin bewirtschaftet werden), sollte man natürliche Entwicklungen zu Röhricht- oder Hochstaudenfluren und Augehölzen zulassen. Dies gilt in erster Linie für bereits aufgeforstete Flächen. Naturnahe Aubestände gibt es an der Feldaist unterhalb Paßberg.

 

Gefährdung

Aufforstungen mit Fichten- oder Hybridpappelen

 

Wege zum Ziel

Förderung von Nutzungsverzicht in geeigneten Aubereichen (Gewässerrandstreifenprogramme)

 

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