Sicherung oder Herstellung eines guten beziehungsweise sehr guten morphologischen Zustandes von Donau und Inn

Raumbezug

Donaustrom und Unterer Inn

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Donau schneidet sich tief und teilweise noch in ausgeprägten Mäandern in das Böhmische Granitmassiv ein. Der weitgehend unbeeinflusste Zustand der Donau wurde allerdings mit der Errichtung mehrerer Kraftwerke grundlegend verändert. Die Kraftwerke Jochenstein und Aschach befinden sich in der vorliegenden Raumeinheit, das Kraftwerk Abwinden-Asten sowie das Kraftwerk Ybbs-Persenbeug, welches sich bereits auf niederösterreichischem Landesgebiet befindet, beeinflussen die Donau in dieser Raumeinheit ebenso durch ihren Rückstau. Durch ihre Errichtung wurde die Ökomorphologie, d. h. Flussbett- und Sohlstruktur, Uferbeschaffenheit und Abflussregime der Donau sowie teils auch die Mündungsbereiche ihrer Zubringer grundlegend verändert. Schotterbänke und auch die angrenzenden, an die jahreszeitliche Dynamik der früheren Überschwemmungen angepassten Auwälder, sind seitdem verloren gegangen. Die Ufer beziehungsweise die neu entstandenen Wasseranschlagzonen wurden nahezu über den gesamten Verlauf hin mit Wasserbausteinen (Blockwurf) befestigt. Neben den morphologischen Änderungen kam es selbstverständlich auch zu Beeinflussungen der Fließgeschwindigkeitsverhältnisse und der Wasserstände.
Der Inn gehört zu den am stärksten veränderten Flüssen Österreichs. Ursprünglich war er (insbesondere außerhalb der Raumeinheit) geprägt von Furkationen, großen Schotterinseln und zahlreichen Nebenarmen. Nach umfangreichen Regulierungen, hartem Uferverbau sowie dem Kraftwerks- und Staustufenbau ist der Inn bis auf lokale Reste heute zur Gänze überprägt beziehungsweise verändert. Von der Kraftwerkskette am Inn befindet sich das Kraftwerk Passau-Ingling südwestlich von Passau in der hier beschriebenen Raumeinheit.

 

Gefährdung

Gefährdungen in Hinblick auf weitere Verschlechterungen des morphologischen Zustandes von Donau und Inn in der vorliegenden Raumeinheit können auf Grund der Nominierung zum Europaschutzgebiet (Verschlechterungsverbot) beziehungsweise der gültigen Wasserrahmenrichtlinie der EU („guter Zustand der Gewässer ist herzustellen“) so gut wie ausgeschlossen werden.

 

Wege zum Ziel

Restrukturierung der Gewässer.
Erstellung von Gewässerbetreuungskonzepten.
Kein Neubau von Wasserkraftwerken. Ausbaumaßnahmen sollen sich an einem guten ökomorphologischen Zustand orientieren und zu dementsprechenden Verbesserungen führen.

 

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