Daten und Fakten sowie Infos zum Thema
Aufgrund der sich häufenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Auftreten des Wolfes in Oberösterreich soll die Öffentlichkeit über aktuelle Wolfssichtungen und Risse bestmöglich und zeitnah informiert werden. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Vorkommnisse.
Datum | Ort | Meldung | Status |
---|---|---|---|
08.01.2020 | Weyer | 1 totes Reh |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
13.05.2020 | Vorderstoder | 1 tote Rehgeiß |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
30.05.2020 | Steyrling | 2 tote Stk. Rotwild |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
01.06.2020 | Unterach/Attersee |
1 totes Schaf 1 totes Lamm |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
03.06.2020 | Gmunden | 1 totes Schaf |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
05.06.2020 | Kirchham | 1 totes Schmalreh |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
26.04.2021 | Weyer | 1 totes Rotwild |
DNA-Analyse: Wolf bestätigt |
11.06.2021 | Hengstpass/Karlhütte | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
12.06.2021 | Gr. Phyrgas/Hofersteig | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
14.06.2021 | Unterach "Druckerhof" Eglsee | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
02.07.2021 | Unterburgau bei Unterach bzw. St. Gilgen | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
14.07.2021 | Kefermarkt | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
14.07.2021 | Weyer | 1 totes Rotwild | begutachtet - DNA-Entnahme nicht möglich |
15.07.2021 | Gutau | 2 tote Schafe | begutachtet - DNA-Entnahme nicht möglich |
16.07.2021 | Egglalm/Hengstpass | Kratzspuren an einem Jungrind | DNA-Analyse: Wolf bestätigt; italienische Quellpopulation |
21.07.2021 | Gosau | 1 totes Kalb | begutachtet - DNA-Analyse: kein eindeutiges Ergebnis |
21.07.2021 | St. Lorenz | 1 totes Reh | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
23.07.2021 | Prendt | 1 totes Schmaltier | DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
24.07.2021 | Helfenberg | 1 toter Wolf | DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
03.08.2021 | Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Haid |
Wolfssichtung |
kein Fotonachweis vorhanden |
24.08.2021 | Hirschbach | 1 toter Rehbock | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
24.08.2021 u. 26.08.2021 | Westseite Hochsur/Südseite Hengstpass | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
17.09.2021 | Bad Goisern | 1 totes Schaf | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
18.09.2021 | Vorderstoder, Schafferteich | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
September 2021 | Aigen im Mühlkreis | Losungsfunde | DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
28.09.2021 | Schörfling | 1 totes Lamm | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
05.10.2021 | Pierbach | 1 totes Schaf | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
08.10.2021 | Weyer | 1 totes Kalb | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
11.10.2021 | Steinbach am Ziehberg | 1 totes Kalb |
begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
13.10.2021 | Ebensee | Losungsfunde | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
17.10.2021 | Weitersfelden | 1 totes Kalb | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
29.10.2021 | Liebenau | 1 totes Rotwildkalb |
begutachtet - DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
22.12.2021 | Ebensee | 1 totes Schaf | begutachtet - DNA-Analyse: kein eindeutiges Ergebnis |
25.12.2021 | Liebenau | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
28.12.2021 | Liebenau | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
29.12.2021 | Unterweißenbach | Wolfssichtung |
Fotonachweis vorhanden |
29.12.2021 | Saxen | 1 totes Reh | begutachtet - DNA-Analyse: Fuchs bestätigt |
29.12.2021 | Liebenau | Wolfssichtung | Fotonachweis/Fährten vorhanden |
19.01.2022 | Stiegersdorf/Wullowitz |
Wolfssichtung |
Fährten vorhanden |
21.01.2022 | Schnürberg/Kopfing | Wolfssichtung | Beobachtung |
30.01.2022 | Sandl | 1 totes Schmaltier | begutachtet - DNA-Entnahme nicht möglich |
21.02.2022 | Sandl | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |
22.02.2022 | Rainbach im Mühlkreis | Wolfssichtungen | Fotonachweis/Videoaufzeichnung vorhanden |
22.02.2022 | Weitersfelden/Liebenau | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
22.02.2022 | Leopoldschlag/Eisenhut | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
24.02.2022 | Liebenau | Wolfssichtungen |
Fotonachweis/Videoaufzeichnung vorhanden |
24.02.2022 | Liebenau/Windhagmühl | Wolfssichtung | Fotonachweis/Videoaufzeichnung vorhanden |
25.02.2022 | Windhaag b. Freistadt | Wolfssichtungen | Fotonachweis vorhanden |
27.02.2022 | Lasberg | 2 tote Gänse | begutachtet - DNA-Analyse: kein eindeutiges Ergebnis |
07.03.2022 | Liebenau/Neustift | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
25.03.2022 | St. Thomas am Blasenstein | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
31.03.2022 | Sarleinsbach | Wolfssichtung | Fotonachweis/Videoaufzeichnung vorhanden |
11.04.2022 | Aigen/Schlägl | 1 totes Alttier | begutachtet - DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
17.04.2022 | Liebenau | 1 totes Reh | begutachtet - DNA-Entnahme nicht möglich |
20.04.2022/ 21.04.2022 |
Aigen/Schlägl |
Wolfssichtung |
Fotonachweis vorhanden |
29.04.2022 | Liebenau | 1 totes Rotwild | begutachtet - DNA-Analyse: Wolf bestätigt; nördliche Quellpopulation |
30.04.2022 | Lichtenau im Mühlkreis (Hörleinsödt) | Wolfssichtung | Fotonachweis vorhanden |
13.05.2022 | Perwang am Grabensee | Wolfssichtung | kein Fotonachweis vorhanden |

Übersichtskarte Wolfsnachweise 2021 (Quelle: G. Rauer)
Übersichtskarte über Wolfsnachweise 2021 in Österreich
Mit der Einführung strengerer Schutzbestimmungen in vielen europäischen Ländern haben sich die Wolfspopulationen im Umfeld von Österreich stabilisiert. Insbesondere die italienische Population hat deutlich zugelegt und sich in den vergangenen 30 Jahren über den Apennin bis in die Westalpen ausgebreitet. Dass der Wolf über kurz oder lang auch Oberösterreich erreichen wird, war in Anbetracht der Entwicklung in Europa durchaus absehbar.
Europarechtlich ist der Wolf (Canis lupus) als prioritäre Art in Anhang II und Anhang IV der Fauna Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) angeführt. Gemäß Artikel 12 haben die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem für die im Anhang IV Buchstabe a) genannten Tierarten in deren natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen. Dies ist unter anderem durch die ganzjährige Schonung des Wolfes gemäß § 1 Abs. 1 der Oö. Schonzeitenverordnung 2007 sowie die Bestimmungen der §§ 48 und 49 Oö. Jagdgesetz gegeben. Wölfe dürfen daher weder gejagt, noch gefangen, noch getötet werden. Über Antrag kann die Landesregierung Ausnahmen von diesen Verboten bewilligen, wenn dies beispielsweise im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen oder zu Zwecken der Wissenschaft erforderlich ist, es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Tierart aufrecht erhalten wird.
Um die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen sicherzustellen, haben sich die Mitgliedstaaten vorweg mit Alternativen zu einem Fang, Abschuss etc. auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2012 bundesländerübergreifend im Rahmen der Koordinierungsstelle Braunbär, Wolf und Luchs ein Wolfsmanagementplan ausgearbeitet und veröffentlicht (siehe weiter unten). In diesem Plan werden neben den biologischen Grundlagen auch mögliche Auswirkungen des Wolfes auf die Landwirtschaft, die Jagd sowie auf den Menschen ausführlich behandelt und sowohl Präventionsmaßnahmen als auch die Vorgehensweise im Schadensfall aufgezeigt.
Aufbauend auf dem Wolfsmanagementplan wurde in Oberösterreich zu dessen Weiterentwicklung ein Runder Tisch Wolf eingerichtet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der im Wesentlichen betroffenen Interessensgruppen zusammensetzt.
Regionale Wolfsbeauftragte verstärken Vor-Ort Kompetenz
Für die Koordination des Wolfsmanagements in Oberösterreich ist die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich zuständig. Zur Begutachtung von Rissen und zur Beratung wurden seitens des Landes Oberösterreich fünf Wolfsbeauftragte bestellt und ausgebildet. In Kooperation mit dem österreichweit tätigen Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer haben diese Fachkräfte folgende Aufgaben übernommen:
- Abwicklung Rissbeurteilung
- Informationsdrehscheibe vor Ort
- Regionaler Wolfsachverständiger
- Koordinierung mit dem zuständigen Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer
- Abstimmung mit dem Österreichzentrum für Große Beutegreifer in Raumberg/Gumpenstein
Wolfssichtungen sollten nach Möglichkeit unverzüglich beim Land Oberösterreich gemeldet werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten.
Informationen zu Präventivmaßnahmen gegen Wolfsrisse
Auskünfte über erfolgversprechende Schutzvorkehrungen gegen Wolfsrisse können bei den Wildschadensberatern der Landwirtschaftskammer Oberösterreich (Tel. 050 6902/1436) eingeholt werden. Darüber hinaus sind auch im Managementplan (siehe weiter unten) wertvolle Ratschläge für Vorbeugungsmaßnahmen enthalten.
Vorgangsweise bei Rissen von Nutztieren durch einen Wolf
Bei Auffinden eines vermutlich von einem Wolf gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieres (Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde) sollte von der Eigentümerin/Besitzerin bzw. vom Eigentümer/Besitzer wie folgt vorgegangen werden:
- Lage des Kadavers nicht verändern
- Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren oder filmen)
- Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern bzw. Aasfresser fernzuhalten
- Unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem der Oö. Wolfsbeauftragten über die Oö. Wolf-Hotline
- Besichtigung vor Ort und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten
- DNA-Untersuchung veranlasst durch Dr. Rauer
- Bei Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses unterstützt der Wolfsbeauftragte die Eigentümerin/den Eigentümer bei der Schadensaufstellung
- Vorlage der Schadensaufstellung bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, lfw.post@ooe.gv.at (Ansprechperson: Mag. Manuela Kopecky, Tel.Nr. +43 732 7720-11800).
Im Schadensfall erfolgt die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen durch den Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer bzw. durch einen der fünf Wolfsbeauftragten Oberösterreichs. Die zuständigen Experten sind unter folgender Nummer erreichbar:
Oö. Wolf - Hotline im Schadensfall
+43 732 7720-11812 während der Amtsstunden
+43 732 7720-18889 außerhalb der Amtsstunden
Die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde) wird vom Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt (Ansprechperson: Mag. Manuela Kopecky, Tel. Nr. +43 732 7720-11800). Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
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