Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die vormals langzeitbeschäftigungslose Personen einstellen und deren Arbeitsverhältnis ab bzw. nach dem 1. Oktober 2026 beginnt.
Was wird gefördert?
In den ersten beiden Monaten erfolgt eine Förderung in Höhe von 50% der Bruttolohnkosten und der förderbaren Lohnnebenkosten bis zu max. 1.500 Euro pro Person und Monat.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses durchgeführte und vom AMS OÖ genehmigte Arbeitserprobung im antragstellenden Unternehmen.
Abwicklung / Antragstellung
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das „Mein OÖ Portal“ mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.
Beilagen
