Leitlinie Vorrang Grundwasser

Planungsinstrument für Ingenieurbüros

Leitlinie für die wasserwirtschaftliche Bewertung von Flächenwidmungsplanänderungen in Grundwasservorrangflächen
 

Die Leitlinie Vorrang Grundwasser beschreibt die besonderen wasserwirtschaftlichen Interessen an bedeutenden Grundwasservorkommen (Grundwasservorrangflächen - GWVF) in Oberösterreich und dient als Hilfestellung für Planungen im Bereich der Raumordnung (Flächenwidmung, örtliche- und überörtliche Raumplanung) um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die in dieser Leitlinie enthaltene Bewertungsmatrix zeigt auf, wie verschiedene Widmungskategorien in den Kernzonen oder Randzonen von GWVF aus fachlicher Sicht bewertet werden.

In der Leitlinie wird folglich jener Raumanspruch skizziert, welcher aus fachlicher Sicht für einen Wassergewinnungsbereich (Brunnen, Quelle) innerhalb eines bedeutenden Grundwasservorkommens heranzuziehen ist, um langfristig die Möglichkeit einer Grundwassernutzung für Trinkwasserzwecke zu sichern.

Der Begriff „Grundwasser-Vorrangfläche“ umfasst dabei folgende, wasserwirtschaftlich relevante Flächen:

  • Grundwasser-Schongebiete (verordnet):

Schongebiete zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung (§ 34 WRG) sowie zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung (§ 35 WRG).

  • Rahmenverfügungen – Regionalprogramme (verordnet):

Widmung bestimmter Grundwasservorkommen zu dessen vorzugsweiser Nutzung für die Trinkwasserversorgung.

  • Trinkwasser-Schutzgebiete:

Sicherung der Qualität des Grundwassers im Einzugsbereich von Brunnen und Quellen zur Trinkwasserversorgung.

  • Wasserwirtschaftliche Planungsgebiete – geplante Schongebiete:

Vorrangflächen zum Schutz besonders bedeutender Grundwasservorkommen zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung (§ 55 WRG) mit der Zielsetzung der Verordnung eines Schongebietes

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: