Endabrechnung Sanierung (Mehrgeschossiger Wohnbau)

Nach Vollendung der Bauführung hat der Förderwerber bis längstens zwei Jahre ab Erhalt der Zusicherung eine Endabrechnung mittels Endabrechnungsformblattes unter Anschluss einer Bewohnerliste und einer Rechnungsaufstellung zu legen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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