Sicherung von Obstbäumen im Naturpark Obst-Hügel-Land

Gefördert wird die Sicherung alter Obstbäume sowie die Pflege landschaftsprägender Streuobstwiesen und Obstbaumbestände im Gebiet des Naturparks Obst-Hügel-Land.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen im Gebiet des Naturpark Obst-Hügel-Land.

Was wird gefördert?

1) Die Erhaltung von alten Obstbäumen, die einen Lebensraum für Höhlenbrüter darstellen können. - Verpflichtungszeitraum 20 Jahre.

2) Pflege von Streuobstwiesen und Obstbaumbeständen (Bewirtschaftung der Flächen um halb- oder hochstämmige Obstbäume). - Verpflichtungszeitraum 5 Jahre.

Wie wird gefördert?

1) Erhaltung von alten Obstbäumen, die einen Lebensraum für Höhlenbrüter darstellen können:

- Förderhöhe: € 150,00 pro Lebendbaum.
- Pro Betrieb max. 10 Lebendbäume.
- Für Betriebe mit Streuobstbestände größer 1 ha: Zusätzlich 1 Baum pro 0,1 ha möglich.

2) Pflege von Streuobstwiesen und Obstbaumbeständen (Bewirtschaftung der Flächen um halb- oder hochstämmige Obstbäume):

- Förderhöhe: € 7,00 pro Baum und Jahr.
- Max. Förderhöhe pro Antragssteller € 2.000,00.

Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den Streuobstbeständen sowie der fachlichen Begutachtung durch den zuständigen Sachverständigen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

1) Erhaltung von alten Obstbäumen, die einen Lebensraum für Höhlenbrüter darstellen können:

  • Nur Bäume im 3. Lebensdrittel
     

2) Pflege von Streuobstwiesen und Obstbaumbeständen (Bewirtschaftung der Flächen um halb- oder hochstämmige Obstbäume):

  • Erhaltung der Obstbäume und verpflichtende Nachpflanzung bei Ausfall.

  • Mindestens 1 x pro Jahr mähen und verbringen oder mulchen des Mähgutes. (Mulchen ist nicht zulässig, wenn dadurch eine luftdichte Abdeckung der Grasnarbe erfolgt).

  • Bestand ist für das Landschaftsbild bedeutend.

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftswiese“ sind von der Förderung ausgeschlossen, da hier eine Beantragung im ÖPUL möglich ist. (Landschaftselement Streuobstbaum).

  • Pflege von landschaftsbildprägenden Streuobstwiesen und Obstbaumbeständen (Bewirtschaftung der Flächen um halb- oder hochstämmige Obstbäume), die nicht aus anderen Förderungsansätzen gefördert werden;

Abwicklung / Antragstellung

  1. Für die Antragstellung ist das Onlineformular (siehe weiter unten) zu verwenden.
  2. Der Antrag wird an die Abteilung Naturschutz übermittelt.
  3. Es erfolgt eine Begutachtung der zuständigen Sachverständigen.
  4. Nach der Begutachtung wird eine schriftliche Stellungnahme erstellt und an die Abteilung Naturschutz übermittelt.
  5. Die Auszahlung der Prämie erfolgt bei
    - 1) (Erhaltung von alten Obstbäumen) 1x im Vertragszeitraum von 20 Jahren und bei
    - 2) (Pflege von Streuobstwiesen und Obstbaumbeständen) jährlich im Vertragszeitraum von 5 Jahren.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: