Tagung am 28./29. Mai 2026 in Steyr


Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz

A.1. Umsetzung Kapitel IV Bodenüberwachungsrichtlinie, Kontaminierte Standorte

Gemeinsam behandelt mit

E.3.      Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) – Kapitel IV „Kontaminierte

            Standorte“

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

LR GANTNER erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, angesichts der ausschließlichen kompetenzrechtlichen Zuständigkeit des Bundes zur Umsetzung des Kapitel IV der Richtline (EU) 2025/2360 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsrichtlinie), möglichst rasch die Umsetzung unter Einbindung der Länder bzw. Koordination mit den Ländern anzugehen. Insbesondere wird ersucht, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Soil Monitoring Law, Kapitel IV – Kontaminierte Standorte“ zur Bearbeitung der zentralen Umsetzungsfragen einzurichten und zu leiten, um auf vorhandenes Wissen und Strukturen zurückgreifen können.
 

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kostentragung für die Erhebung und Sanierung (potentiell) kontaminierter Standorte im Sinne der Bodenüberwachungsrichtlinie analog dem ALSAG-Regime beim Bund anzusiedeln ist.

 

A.2. Sicherheitsleistungen bei Abfallbehandlungsanlagen

Dieser Antrag wurde von Tirol zurückgezogen.

 

A.3. Präzisierung des Deponierungsverbotes für Gipsabfälle

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, das Deponieverbot für Gipsabfälle in § 7 Z 15 DVO 2008 durch Ergänzung zusätzlicher Ausnahmen anzupassen, und zwar dahingehend, dass die Feststellung der Nichtverwertbarkeit auch dezentral durch rückbaukundige Personen oder befugte Fachpersonen zulässig ist. Als Vorbild können die im vorliegenden Fachentwurf des BMLUK zur Novelle KMF der Deponieverordnung vom 26.01.2026 formulierten Ausnahmetatbestände betreffend das Deponieverbot von KMF-Abfällen herangezogen werden.

 

A.4. Reparaturführer Österreich als nationale Online-Plattform zur

            Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ weiterführen;

            Reparaturführer im Kontext der Right to Repair Richtlinie

Mag.a WINTER (spricht sich für eine europäische Lösung aus) und LR ZUMTOBEL (bevorzugt eine nationale Lösung) erläutern den Sachverhalt und die (nicht einheitliche) Beschlussempfehlung.

Die Abstimmung ergibt: Gegenstimmen aus Kärnten, Oberösterreich und Tirol gegen die vorliegende Beschlussempfehlung.

Der Vorsitzende hält daher als Ergebnis fest:

Mangels Einstimmigkeit kein Beschluss.

 

A.5. Aushubverordnung und PFAS-Boden-Grenzwerte

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die geplante Aushubverordnung, die Änderung der Deponieverordnung und weitere relevante Verordnungen sowie den Bundes-Abfallwirtschaftsplan in Hinblick auf die vorgeschlagenen PFAS-Grenzwerte zu prüfen und aufeinander abzustimmen.

Darüber hinaus wird angeregt, das Thema PFAS im Boden – insbesondere im Zusammenhang mit der Ableitung und Festlegung entsprechender Grenzwerte – vertieft wissenschaftlich und umweltfachlich zu bearbeiten, um eine ausgewogene, praktikable und zugleich wirksame Regelung im Sinne des vorsorgenden Boden- und Umweltschutzes sicherzustellen.

 

A.6. Maßnahmen zur Reduktion der unsachgemäßen Entsorgung von

            Li-Ionen-Batterien und -Akkus

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die Landesumweltreferentenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft,

anknüpfend insbesondere an den Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz aus 2025, über den aktuellen Stand der gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Getrenntsammelquote von Lithium-Ionen-Batterien und –Akkus sowie zur Vermeidung von Bränden als Folge von Fehlwürfen zu berichten
 

sich für ein gemeinsames, europaweites Anreizsystem für Lithium-Ionen-Akkus einzusetzen.

 

A.7. Einheitliche Kennzeichnung von kompostierbaren Biokunststoffsäcken

Der Vorsitzende hält als Ergebnis fest:

Mangels Einstimmigkeit kein Beschluss.

 

A.8. Novellierung AWG 2002

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Mag. GRAGGABER erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft um einen Bericht zum aktuellen Stand betreffend Novellierung des AWG 2002.

 

A.9. Verbot des Gratis-Rückversands von online bestellter Ware

LR Czernohorszky erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

Steiermark und Vorarlberg sprechen sich gegen die (nicht einheitliche) Beschlussempfehlung aus.

Der Vorsitzende hält als Ergebnis fest:

Mangels Einstimmigkeit kein Beschluss.

 

A.10. Erlassung einer Genehmigungsfreistellungs-Verordnung nach § 65 Abs. 2 AWG 2002; Erleichterungen für Betriebe, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung (= Vorbereitung für ReUse) oder ein Upcycling durchführen

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Im Rahmen der Länderarbeitsgruppe für eine AWG-Praxisreform wurde dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft im November 2025 ein Entwurf für eine Verordnung gemäß § 65 Abs. 2 AWG 2002 vorgelegt.

Bezugnehmend auf die Beschlüsse 2024 und 2025 ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die Erlassung der Genehmigungsfreistellungs-Verordnung auf Basis des Ländervorschlags bis Ende 2026 in die Wege zu leiten.

 

A.11. Anrechnung von Wertstoffen aus Verbrennungsrückständen auf die Recyclingquote für Siedlungsabfall

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Hinweis: Nach Ende der beamteten Vorkonferenz am 28.5.2026 wurde von Wien ein neuer, koordinierter Kompromissvorschlag vorgelegt.

Der Vorsitzende trägt die neue Beschlussempfehlung vor.

Da gegen diese ein Einwand nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemeinsam mit den LandesumweltreferentInnen die Bedeutung der getrennten Abfallsammlung zu bewerben und sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass zusätzlich zu den Metallen auch weitere Wertstoffe, die nachweislich aus Verbrennungsrückständen aus Siedlungsabfällen stammen und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, künftig auf die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle angerechnet werden können.

 

A.12. Klimaschutz in der Abfallwirtschaft, Position zum EU-Emissionshandels-system (EHS)

                                                                                         VSt-1978/698

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sich weiterhin für die rasche Umsetzung des Deponierungsverbots für gemischte Siedlungsabfälle in allen EU-Mitgliedsstaaten einzusetzen sowie einzufordern, dass die direkte Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle aufgrund klimaschädlicher Treibhausgasemissionen zu besteuern ist.

Weiters wird Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ersucht, sich auf europäischer Ebene gegen eine Verteuerung der für eine funktionierende Abfallwirtschaft notwendigen Abfallverbrennung einzutreten und sich gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem einzusetzen. Eine Aufnahme der Abfallverbrennung in das EU-Emissionshandelssystem wird seitens der Länder abgelehnt.

 

A.13. EU-Plastiksteuer

Dieser Antrag wird von Wien zurückgezogen.

 

A.14. Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für Untersuchungen gemäß ALSAG

                                                                                         VSt-2159/49

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und Herrn Bundesminister für Finanzen sich dahingehend einzusetzen, dass für die Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen durch den Zugriff auf Rücklagen die entsprechenden Mittel wieder in vollem Umfang für den Vollzug des ALSAG zur Verfügung stehen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der im Rechnungshofbericht „Altlastensanierung“ (Reihe BUND 2026/11) genannten Maßnahmen, im Sinne einer effizienten Abwicklung von ALSAG-Projekten, Verfahrensvereinfachungen im ALSAG-Vollzug zwischen Umweltbundesamt, BMLUK und den Ländern zu prüfen.

Weiters ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine Stellungnahme dahingehend abzugeben, welchen Einfluss diese Budgetrestriktionen auf die Sanierung von Altlasten haben.  

B.1. Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie -Einhaltung der Grenzwerte

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und die (nicht einheitliche) Beschlussempfehlung.

LR ZUMTOBEL unterstützt gegenständlichen Antrag, der hohe Wichtigkeit für das Land Tirol hat.

Steiermark kann dem Beschluss nicht zustimmen.

Der Vorsitzende hält daher als Ergebnis fest:

Mangels Einstimmigkeit kein Beschluss.

 

B.2. Novellierung des IG-L

Gemeinsam behandelt mit

 

B.3. Rechtzeitige Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie

                                                                                         VSt-1670/201

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die EU-Luftqualitätsrichtlinie auf Basis des vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten Entwurfs dringend und nicht überschießend umzusetzen, um einerseits den Weiterbetrieb der Luftmessnetze zu gewährleisten und andererseits Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen in Genehmigungsverfahren sowie mögliche Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht weiters, dass das Konzept des Irrelevanzkriteriums (die gängige Praxis im Vollzug zu geringfügigen Emissionsbeiträgen) in den bestehenden Arbeitsgruppen praxistauglich überarbeitet wird und fristgerecht vorliegt (vergleiche dazu auch den Beschluss VSt-1670/200).

Keine Beschlüsse

D. 1. AKW Krško – Laufzeitverlängerung und Ausbau des KKW

           

                                                                                         VSt-2556/37

                                                                                         vom 1.6.2026

LRin LAGGER-PÖLLINGER erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft,

weiterhin bei der slowenischen Regierung mit Nachdruck eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale ExpertInnen einzufordern,

sich unter Bedachtnahme auf die gravierenden Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko für eine Schließung des KKW Krško vor dem Ende der erteilten Bewilligung 2043 einzusetzen und

im Namen der Republik Österreich und im Interesse der Bundesländer weiterhin konsequent gegen den Ausbau des KKW Krško und gegen den Ausbau der Kernenergie in Europa einzutreten.

 

D.2. Standort Temelín – Haftung, Endlagerung und SMR

           

                                                                                         VSt-1867/82

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Angesichts der Entwicklungen auf EU-Ebene sowie der möglichen weiteren Nutzung und des Ausbaus der Kernenergie – insbesondere am Standort Temelín und im Zusammenhang mit SMR – ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz die Bundesregierung, das Thema der Atomhaftung erneut und mit Nachdruck aufzugreifen. Ziel muss es sein, EU-weit einheitliche, verpflichtende und der tatsächlichen Schadensdimension angemessene Haftungssummen für alle Kernkraftwerksbetreiber einzufordern sowie die ungelösten Fragen der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle stärker in den Fokus der europäischen Atompolitik zu rücken.

 

D.3. Umsetzung RED III – Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz

Dieser Tagesordnungspunkt wird von Kärnten zurückgezogen

 

D.4. Veröffentlichung „Technische Richtlinie – Heizungsanlagen“

                                                                                         VSt-5451/134

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie – Heizungsanlagen nach Beschlussfassung der Länder über die Verbindungsstelle auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik.

E.1. Finanzielle Mittel für PFAS Sanierungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers (Punkt E.2. der LURK 2025)

                                                                                         VSt-6738/15

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die rasche Ausarbeitung von entsprechenden Förderrichtlinien zur notwendigen Sanierung von PFAS-Kontaminationen zu prüfen und die Finanzierung diesbezüglich zu sichern. (Wiederholung des Beschlusses vom 16.05.2025).

 

E.2a. Beibehaltung von § 12c im Zivildienstgesetz zur Sicherung des

            Freiwilligen Umweltjahres als Zivildienstersatz Gemeinsam behandelt mit

 

E.2b. Beibehaltung von § 12c Zivildienstgesetz zur Sicherung des Freiwilligen

            Umweltjahres als Zivildienstersatz

                                                                                         VSt-3315/1

                                                                                         vom 1.6.2026

LR Czernohorszky erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

LR ZUMTOBEL unterstützt dies. Der Einsatz für die Umwelt muss gleichwertig zu anderen Tätigkeiten des Zivildienstersatzes sein.

LR GANTNER verweigert die Zustimmung mit dem Hinweis, dass im Bereich des Rettungswesens (RK, ASB) und bei Pflegeheimen größter Personalmangel und daher eine hohe Notwendigkeit für den Einsatz von Zivildienern besteht.

LRin SCHMIEDTBAUER verweist auf die dieselbe Begründung wie Vorarlberg. Zudem ist man aufgrund des Regierungsprogramms dem Koalitionspartner gegenüber verpflichtet, in vorher festgelegter Weise abzustimmen.

LR Czernohorszky relativiert, dass nur etwa 100 Zivildienstleistende den Einsatz für das Freiwillige Umweltjahr vorziehen und es deshalb keine Bedrohung des Rettungsdienstes gibt. In der Ablehnung des Beschlusses sieht er eine Abwertung für Ableistende des freiwilligen Umweltjahres.

LRin SCHMIEDTBAUER gibt zu bedenken, dieses Thema allenfalls den KatastrophenschutzreferentInnen weiterzuleiten.

LR Czernohorszky unterbreitet einen Kompromissvorschlag. Herr Bundesminister sollte gemeinsam mit Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Familie ersucht werden, eine Vorgangsweise zu prüfen, die auch zukünftig die Möglichkeit des Zivildienstersatzes durch Absolvierung eines Freiwilligen Umweltjahres bietet.

Der Vorsitzende hält, da gegen die abgeänderte Beschlussempfehlung ein Einwand nicht erhoben wird, als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemeinsam mit Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Familie eine Vorgangsweise zu prüfen, die auch zukünftig die Möglichkeit des Zivildienstersatzes durch Absolvierung eines Freiwilligen Umweltjahres bei einer maximalen Verlängerung des Einsatzes auf 12 Monate bietet.

 

E.3. Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) – Kapitel IV „Kontaminierte Standorte“

Dieser Punkt wurde bereits mit TOP A.1. mitbehandelt.

 

E.4. Pflicht zur Erstellung detaillierter Lösungsmittelbilanzen für die Kfz- Reparaturlackierung, Anhebung des Schwellenwertes in der VOC-Anlagen-Verordnung

           

                                                                                          VSt-5197/2

                                                                                          vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus über den aktuellen Stand der Umsetzung bzw. den Umsetzungsfahrplan zu berichten.

 

E.5. UVP-G 2000, Novellierung hinsichtlich Kumulierungsregelungen und Vollkonzentration bei Verfahren nach dem 3. Abschnitt

         

                                                                                          VSt-1962/359

                                                                                          vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über den aktuellen Stand der Umsetzung bzw. den Umsetzungsfahrplan zur Novellierung des UVP-G 2000 insbesondere zu den beiden Beschlusspunkten der Tagung vom 16.5.2025 (Kumulierungsregelungen und Vollkonzentration bei Verfahren nach dem 3. Abschnitt) zu berichten.

 

E.6. Ausweitung der Bewilligungspflicht für bestimmte pyrotechnische Gegenstände für den privaten Bereich

LR ZUMTOBEL erläutert den Sachverhalt und die (nicht einheitliche) Beschlussempfehlung

LR Czernohorszky unterstützt die Beschlussempfehlung 100%-ig. Er verweist zudem auf den Tierschutzaspekt. Der ESC in Wien hat gezeigt, dass es tolle Alternativen, was Lichteffekte angeht, gibt.

Da sich Vorarlberg und Steiermark gegen die Beschlussempfehlung aussprechen, hält der Vorsitzende als Ergebnis fest:

Mangels Einstimmigkeit kein Beschluss

 

E.7a. Absicherung der finanziellen Unterstützung durch den Bund für die betrieblichen „Re­gionalprogramme“ der Bundesländer 2026ff

Gemeinsam behandelt mit

 

E.7b. Umweltschutz-Regionalprogramme für Betriebe und öffentliche Einrichtungen –Kooperation zwischen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Kofinanzierung und Planungssicherheit

                        VSt.8074/1

                                                                                         vom 1.6.2026

Da ein Einwand gegen die vorliegende Beschlussempfehlung nicht erhoben wird, hält der Vorsitzende als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und Herrn Bundesminister für Finanzen die Finanzierung der betrieblichen „Regionalprogramme“ für die kommenden Jahre zumindest in der Höhe wie 2025 sicherzustellen.

 

 

E.8. Klare Regelungen für den Umgang mit und das Inverkehrbringen von asbesthaltigen natürlichen Mineralien:

                                                                                         VSt-8093

                                                                                         vom 1.6.2026

LH-Stv.in HAIDER-WALLNER erläutert den Sachverhalt und die Beschlussempfehlung.

SC HOLZER hält fest, dass zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe auf Regierungsebene vereinbart wurde, die gestern erstmals getagt hat.

Das BMLUK sieht keine Regelungslücke. Es bestehen klare Regelungen im MinROG (Abbaupläne dieser Mineralien).

Auf europäischer Ebene gibt es klare Vorgaben, was das Inverkehrsetzen dieser Materialien anlangt. Die Materie ist eher im Bereich Gesundheitsschutz angesiedelt und weniger im Bereich Luft. Da keine Gesetzeslücke gesehen wird, geht die Aufforderung an Herrn Bundesminister ins Leere.

Es geht um lokale Emissionen, wenn Asbest gefunden wird. Offenbar wurden in den Steinbrüchen im Burgenland in Serpentinit-Vorkommen enthaltene Asbest-Linsen nicht ausreichend beachtet.

LR GANTNER hält einen Kompromiss in dieser Frage für notwendig und schlägt vor, eine Rechtsauskunft des Bundes einzuholen.

Nach Erörterung diverser Beschlussvarianten hält der Vorsitzende nach Herstellung des Einvernehmens als Beschluss fest:

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung um eine Klarstellung zur rechtlichen Situation für die zuständigen Behörden hinsichtlich der analytischen Befundung, des Umgangs mit und das Inverkehrbringen von asbesthaltigen natürlichen Mineralien, um ein österreichweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen.

Weiters wird ein Erfahrungsaustausch der Bundesländer zu dieser Problematik angeregt.

F.1.

LR Czernohorszky dankt zunächst der Vorkonferenz der beamteten UmweltreferentInnen für die hervorragende Vorbereitung gegenständlicher Tagung.

Sodann dankt er Mag. Gerald KRONEDER für seine jahrelange wertvolle Tätigkeit als Beamter der Stadt Wien im Dienste der Umwelt und wünscht alles Gute für den dauernden Ruhestand.

Der Vorsitzende schließt sich diesen guten Wünschen an.

 

F.2.

Mag. GRAGGABER lädt ein zur nächsten Tagung der LandesumweltreferentInnenkonferenz. Termin: 10./11. Juni 2027 in Salzburg.

 

F.3.

Der Vorsitzende dankt besonders seinem Organisationsteam im Land Oberösterreich, allen voran Frau Christiane WEISSENBÖCK für Planung und Organisation gegenständlicher Tagung.

Sodann erklärt der Vorsitzende, da weiter nichts vorgebracht wird, die Tagung für beendet.