Wer wird gefördert?
- Gemeinden (inkl. kommunaler Vereine wie z.B. Verschönerungsverein), mit einem Bevölkerungsanteil von mehr als 20% Fremder aus nicht deutschsprachigen Ländern (Hotspot Gemeinde).
- Gemeindeübergreifende Maßnahmen (wobei 1 Gemeinde eine Hotspot Gemeinde sein muss).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die gezielt zur Vermittlung und Stärkung der Werte der „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens“ beitragen. Die Maßnahmen sollen das respektvolle und geordnete Zusammenleben in Oberösterreich fördern und auf die Bewusstseinsbildung abzielen.
Wie wird gefördert?
- Förderung pro Projekt: 90% der Projektkosten, höchstens jedoch 5.000 Euro
- Anteil des Antragstellers: 10 % (kann durch Bereitstellung von Infrastruktur und dergleichen erfolgen)
- Einreichfrist: 15. Mai bis 15. September 2026
Das Integrationsservice des Landes Oberösterreich (IntServ OÖ) steht allen Förderwerbern als Fachstelle für Beratung, Begleitung und inhaltliche Abstimmung zur Verfügung. Die Einbindung des Integrationsservice wird im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.
Förderungen beziehungsweise Spenden der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Maßgeblicher Bezug zur „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens“.
- Die Maßnahme muss im Einklang mit dem Integrationsbemühungen des Landes Oberösterreich (siehe Integrationsleitbild) stehen.
- Die Maßnahme muss in Oberösterreich umgesetzt werden und unter Einbeziehung der Gemeindebevölkerung erfolgen.
- Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Förderzusage abgeschlossen sein.
- Es wird nur 1 Projekt bzw. 1 Maßnahme pro Gemeinde gefördert.
- Es darf zu keiner Doppelförderung kommen, bereits erhaltene Förderungen von EU, Bund oder Land schließen eine Förderung durch den Sondertopf aus. Eine nicht angezeigte Doppelförderung führt zur Rückzahlung der zugesagten bzw. bereits ausbezahlten Fördermittel.
- Fachförderung geht vor: kann ein Projekt über einen anderen Fördergeber gefördert werden, schließt dies eine Förderung durch den Sondertopf aus (z.B. Lernbegleitung, Sprachförderung).
- Erstellung bzw. Vorhandenseins eines kommunalen Integrationskonzepts in dem das Projekt bzw. die Maßnahme verankert ist inkl. GR-Beschluss oder Ausschussprotokoll (GR-Beschluss oder Ausschussprotokoll muss zur Mittelverwendung dargelegt werden). Hinweis: Die Erstellung eines Integrationskonzeptes selbst wird nicht gefördert!
Abwicklung / Antragstellung
- Das Antragsformular muss satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
- Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles.
- Erstellung bzw. Vorhandenseins eines kommunalen Integrationskonzepts in dem das Projekt bzw. die Maßnahme verankert ist inkl. GR-Beschluss oder Ausschussprotokoll. (GR-Beschluss oder Ausschussprotokoll muss zur Mittelverwendung dargelegt werden).
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Soziales (E-Mail: so.post@ooe.gv.at) zu übermitteln.
Formular
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Basisförderung (SGD-So/E-22)
für laufenden Aufwand oder Investition / Projekt - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Sozialressort
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