Sonderförderung „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens (gemeinnützige Vereine und Organisationen)

Das Land Oberösterreich unterstützt im Rahmen einer Sonderförderung Maßnahmen zur Stärkung gemeinsamer Werte des Zusammenlebens in Oberösterreich. Ziel dieser Unterstützung ist die Förderung von Initiativen und Projekten, die aktiv zur Vermittlung und Stärkung der Grundwerte eines respektvollen, verantwortungsvollen und geordneten Zusammenlebens beitragen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Inhalte der „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens“.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden gemeinnützige Vereine und Organisationen.

Von einer Förderung sind Vereine ausgeschlossen, die ausschließlich oder überwiegend, religiöse und/oder politische Aktivitäten anbieten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die gezielt zur Vermittlung und Stärkung der Werte der „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens“ beitragen. Die Maßnahmen sollen das respektvolle und geordnete Zusammenleben in Oberösterreich fördern und auf die Bewusstseinsbildung abzielen.

Wie wird gefördert?

  • Förderung pro Projekt: 90% der Projektkosten, höchstens jedoch 5.000 Euro
  • Anteil des Antragstellers: 10 % (kann durch Bereitstellung von Infrastruktur und dergleichen erfolgen)
  • Einreichfrist: 15. Mai bis 15. September 2026

Das Integrationsservice des Landes Oberösterreich steht allen Förderwerbern als Fachstelle für Beratung, Begleitung und inhaltliche Abstimmung zur Verfügung. Die Einbindung des Integrationsservice wird im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.

Die Förderungen liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Maßgeblicher Bezug zur „Oö. Hausordnung – das kleine 1x1 des Zusammenlebens“.
  • Die Maßnahme muss im Einklang mit dem Integrationsbemühungen des Landes Oberösterreich (siehe Integrationsleitbild) stehen.
  • Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Förderzusage abgeschlossen sein.
  • Es wird nur 1 Projekt bzw. 1 Maßnahme pro Verein gefördert.
  • Es darf zu keiner Doppelförderung kommen, bereits erhaltene Förderungen von EU, Bund oder Land schließen eine Förderung durch den Sondertopf aus. Eine nicht angezeigte Doppelförderung führt zur Rückzahlung der zugesagten bzw. bereits ausbezahlten Fördermittel.
  • Fachförderung geht vor: kann ein Projekt über einen anderen Fördergeber gefördert werden, schließt dies eine Förderung durch den Sondertopf aus (z.B. Lernbegleitung, Sprachförderung)
  • Abstimmung mit örtlich zuständiger Gemeinde.
  • Beschluss des Vereinsvorstands
  • Die Gewährung einer Förderung setzt insbesondere voraus, dass der Verein 

1.    gemeinnützig ist,

2.    sich zur demokratischen Grundordnung bekennt,

3.    seinen Vereinssitz in Oberösterreich hat,

4.    seine Angebote grundsätzlich in deutscher Sprache oder zweisprachig durchführt,

5.    bereit ist, dem Fördergeber über seine Aktivitäten und Angebote zu informieren, und die Vereinsstatuten vorzulegen.

6.    Die Vereinsmitglieder das Engagement ehrenamtlich erbringen.

Abwicklung / Antragstellung

  • Das Antragsformular muss satzungsgemäß unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert.
  • Budgetplanung des Projekts in Form des elektronischen Datenfiles.
  • Aktueller Vereinsregisterauszug.
  • Nachweis der örtlich zuständigen Gemeinde (z.B. Ausschussprotokoll, Bestätigung der Gemeinde). 

Formular

  • Basisförderung (SGD-So/E-22)

    für laufenden Aufwand oder Investition / Projekt - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Sozialressort

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