Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und Herrn Bundesminister für Finanzen die Finanzierung der betrieblichen „Regionalprogramme“ für die kommenden Jahre zumindest in der Höhe wie 2025 sicherzustellen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bedankt sich beim Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die gute Zusammenarbeit und begrüßt, dass in enger Abstimmung der für Klimawandel-Anpassung zuständigen Bundesstellen mit den Ländern wichtige Maßnahmen unter dem Dach der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden konnten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht die Notwendigkeit, diese Partnerschaft angesichts der Weiterentwicklungen auf EU-Ebene, konkret der geplanten Ausarbeitung eines neuen, umfassenden Rahmenwerks für Klimaresilienz und Risikomanagement so partnerschaftlich wie bisher weiterzuführen und zu stärken.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für den Bereich der grünen Infrastruktur bzw. Renaturierung ausreichende Fördermittel auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen und sich auch auf EU-Ebene für ausreichende Mittel einzusetzen. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage in den Gemeinden sollte der Biodiversitätsfonds wieder höher dotiert werden und auch eine Ko-Finanzierung von Gewässerökologieprojekten wieder ermöglichen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zu den jüngst beschlossenen Klimazielen 2040 der EU auf dem Weg zu einem klimaneutralen und starken Europa 2050, sieht aber angesichts der zunehmend polarisierten Klimadebatte die Notwendigkeit ein positiv besetztes Zukunftsbild für Klimaschutz in Österreich zu entwickeln, welches den zweifellos vorhandenen Nutzen entlang der folgenden Leitlinien transportiert:
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Freiheit und Unabhängigkeit: Verringerte Abhängigkeit von zunehmend unberechenbaren fossilen Importmärkten stärkt die nationale Handlungsfähigkeit.
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Aufschwung und Wohlstand: Investitionen in Infrastruktur, Erneuerbare und Energieeffizienz schaffen als größtes Infrastrukturpaket seit Jahrzehnten Arbeitsplätze und regionale Perspektiven.
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Sicherheit und Resilienz: Robustere Versorgungssysteme steigern unsere Widerstandsfähigkeit und schützen vor externen Schocks.
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NEIN zur Atomkraft: EU-Mittel müssen für nachhaltige Zukunftslösungen investiert werden und dürfen nicht länger für den Ausbau dieser Hochrisikotechnologie verwendet werden.
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Leistbarkeit: Fokus auf heimische Ressourcen und Effizienz stabilisieren Preise langfristig.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt das im Regierungsprogramm vereinbarte Vorhaben eines neuen Klimagesetzes als wesentliches Instrument zur Erreichung der unionsrechtlich verbindlichen Klimaschutzziele 2030 und drängt vor dem Hintergrund drohender Zielverfehlungen und den damit auch verbundenen Kosten für die Bundesländer, auf eine ehest baldige Implementierung einer wirksamen Klimaschutz-Governance Struktur in Österreich. Die LandesklimaschutzreferentInnen- konferenz ersucht daher die Bundesregierung und insbesondere Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit den Bundesländern in einen intensiven Austausch zur Ausgestaltung des neuen Klimagesetzes inkl. dem dazugehörigem Klimafahrplan zu treten.
- Aufgrund der fachlichen, rechtlichen und auch finanziellen Verantwortlichkeiten der Bundesländer im Klimaschutz fordert die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der vorgesehenen Klima-Governace Struktur alle neun Bundesländer und der Bund auf gleicher Augenhöhe eingebunden sind.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht ein großes finanzielles Risiko für eine potenzielle Zielverfehlung im LULUCF-Sektor - insbesondere für die Abrechnungsperiode 2026-2030 - und ersucht daher Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sich auf EU-Ebene für eine angemessene, der Datenlage entsprechende Berücksichtigung der klimawandelbedingten Auswirkungen innerhalb der EU stark zu machen.
- Entsprechend den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zum Prüfgegenstand
„Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020“ fordert die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Finanzen und Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf, eine abgestimmte Strategie für den allfälligen Ankauf von Emissionszertifikaten unter Einbindung der Bundesländer zu erarbeiten und dafür entsprechende Vorsorgemaßnahmen – einschließlich finanzieller Vorsorge – zu treffen, wobei der Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen im Inland immer der Vorzug zu geben ist. - Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen die nationalen Versteigerungserlöse aus dem Zertifikatshandel für klimagerechte Investitionen zweckzubinden und den Ländern daraus ebenso zweckgebundene Mittel anteilig des Kostenschlüssels nach § 31 (2) FAG 2024 zur Verfügung zu stellen. (insbesondere vor dem Hintergrund der herausfordernden Zielvorgeben im Sektor Gebäude, für die die Länder in hohen Maßen verantwortlich zeichnen).
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Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz dankt den an der Erstellung des Zweiten Österreichischen Sachstandsberichts zum Klimawandel (AAR2) beteiligten WissenschaftlerInnen und Institutionen ausdrücklich für ihre ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeit. Der Bericht stellt eine international beispielgebende, evidenzbasierte Synthese dar und unterstreicht die hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der österreichischen Klimaforschung.
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Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sichert zu, die im Zweiten Österreichischen Sachstandsbericht enthaltenen Erkenntnisse und Empfehlungen in ihren jeweiligen Wirkungsbereichen bestmöglich zu berücksichtigen und in die Weiterentwicklung klima- und energiepolitischer Maßnahmen einfließen zu lassen.
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Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse des Sachstandsberichts auch auf Bundesebene umfassend aufgegriffen sowie die Kooperation mit der Wissenschaft im Klimabereich nachhaltig fortgeführt, weiterentwickelt und strukturell gestärkt wird.
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Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt – im Sinne des offenen Appells der Wissenschaft „Gefährdete Klimakompetenz“ – an, dass die Bundesregierung eine langfristig verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Klima- und Klimafolgenforschung sicherstellt.
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Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz beschließt, dass die Bundesländer prüfen, sich künftig nach dem Vorbild Oberösterreichs an Ausschreibungen im Forschungsprogramm StartClim zu beteiligen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich ausdrücklich zur prioritären Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor zunehmender Hitzebelastung als zentralem und dringlichem Bestandteil der Klimawandelanpassungspolitik.
- Die Bundesländer legen besonderes Augenmerk auf die Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung – insbesondere in urbanen Räumen – und nutzen dafür geeignete Methoden zur Generierung von Planungsgrundlagen (wie regionale, hochaufgelöste Klimainformationen, Stadtklimaanalysen, Analyse von Satellitendaten, etc.), entwickeln diese weiter und setzen sie entsprechend ihrer Möglichkeiten systematisch und flächendeckend um.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Themenfeld „Hitze und Gesundheit“ im Rahmen der nationalen Klimawandelanpassungspolitik weiter zu stärken und die sektorübergreifende Vorsorge vor hitzebedingten Gesundheitsbelastungen konsequent auszubauen. Dies umfasst beispielsweise die Weiterentwicklung von Hitzevorsorge- und Warnsystemen, den Schutz von ArbeitnehmerInnen – insbesondere im Freien und in systemrelevanten Bereichen –, Maßnahmen für vulnerable Gruppen, die Sicherung der Trinkwasserversorgung in Hitze- und Trockenperioden, die Stärkung der Bewusstseinsbildung sowie die Förderung städtischer Anpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung und Beschattung.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Thema „Länder als Vorbild im Klimaschutz und in der Klimawandelanpassung“ mit den Schwerpunkten klimaneutrale Verwaltung, Klimacheck, Monitoring und Indikatoren sowie Vorsorgecheck Naturgefahren zur Kenntnis und ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemeinsam mit den Bundesländern, die im Bericht genannten Themen unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, sich dafür einzusetzen, im Sinne des Regierungsprogrammes, mit der Zielsetzung Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, dass gemeinsam an der weiteren Entwicklung und optimalen Einsetzung eines Klima-Checks, der auf den Ergebnissen der Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes und auf den Erfahrungen des Klima-Check-Tools der Länder aufbaut, gearbeitet wird.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Arbeiten zu forcieren und den Klima-Check besonders in Hinblick auf die Möglichkeit einer quantitativen Bewertung der Treibhausgasemissionen und auf die Ausweitung des Klima-Checks auf Förderungen bzw. große Bauvorhaben zu prüfen.
- Der Klima-Check ist ein gutes Bewertungstool und bietet fachliche Grundlagen für klimarelevante Entscheidungen. Dieses Tool soll auch verstärkt den Gebietskörperschaften (Gemeinden) angeboten und seitens der Bundesländer, nach Maßgabe der Möglichkeiten, eine fachliche Unterstützung den Gemeinden bei der Umsetzung bereitgestellt werden.
- Um den Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen auf Länderebene transparent darzustellen, sollen die gemeinsam von den KlimaschutzkoordinatorInnen und dem Umweltbundesamt erarbeiteten Indikatoren nun – im Rahmen der Möglichkeiten – in die Berichtsformate der Bundesländer integriert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
- Der Klimawandel schreitet unaufhaltbar voran, daher sollen die österreichischen Gemeinden bestmöglich auf die vielfachen Folgen des Klimawandels vorbereitet werden. Der Vorsorgecheck Naturgefahren ist eine wesentliche Basis für Maßnahmenentscheidungen und soll daher verstärkt den Gemeinden als unterstützendes Instrument angeboten werden.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht den für Klima zuständigen Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie Herrn Bundesminister für Finanzen, die langfristige Sicherung der Programme Klima- und Energiemodellregionen (KEM) und Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) als weitgehende Umsetzungsstrukturen der österreichischen Klima-, Energie- und Anpassungspolitik zu gewährleisten und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in ausreichendem Ausmaß bereitzustellen sowie planbare, mehrjährige Rahmenbedingungen für Regionen, Gemeinden und die in den Regionen tätigen ManagerInnen sicherzustellen, um die kontinuierliche operative Umsetzung nationaler Zielsetzungen in den Gemeinden dauerhaft abzusichern.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kontinuität langgedienter bestehender Regionen gewährleistet wird.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie Herrn Bundesminister für Finanzen, dass die Klimakoordinierungsstellen der Bundesländer ausreichend bei der notwendigen Weiterentwicklung der Programme KEM und KLAR! eingebunden werden.
