Wer wird gefördert?
Beispiele für mögliche Förderwerber sind:
- Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialhilfeverbände)
- Regionale Träger sozialer Hilfen
- Träger der freien Wohlfahrt
- Träger anderer einschlägiger Leistungserbringer
- Interessensvertretungen
- Non-Profit-Organisationen
Was wird gefördert?
Laufende (jährlich wiederkehrende) Maßnahmen und Projekte (einmalige, zeitlich befristete Vorhaben) in Oberösterreich, die ihre Wirkung im Bereich der sozialen Hilfen, der Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund haben.
Förderbar sind Sach- und Personalkosten, die den Förderwerberinnen und Förderwerbern unmittelbar und nachweislich aufgrund der geplanten Maßnahme entstehen.
Zielgruppe dieser Maßnahmen bzw. Projekte müssen Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Wirtschaftlichkeit des zu fördernden Vorhabens muss gegeben sein.
- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens unter Berücksichtigung der angestrebten Förderung muss gesichert sein.
- Die Eigenmittel müssen in einem der Größe des Vorhabens angemessenen Verhältnis zur Höhe der angestrebten Förderung stehen.
- Die Durchführung des Vorhabens ohne Förderung aus Landesmitteln darf nicht oder nicht in notwendigem Umfang möglich sein.
- Die Förderwerberinnen und Förderwerber müssen nach ihrer Person, Berufsausübung und Betriebsführung einer Förderung würdig sein (Förderungswürdigkeit) und über ein entsprechendes fachliches Wissen und Können verfügen.
- Die Existenz der Förderwerberinnen und Förderwerbers muss durch die Förderung erhalten und gesichert werden (Förderungsfähigkeit).
- Sofern dies im Rahmen der Förderung vorgesehen ist, ist die Hausordnung des Landes OÖ in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben in geeigneter Weise zu vermitteln; dies gilt insbesondere für Förderungen im Bereich Integration.
Wann ist eine Förderung nicht möglich?
- Wenn der Förderungszweck offensichtlich nicht erreicht werden kann.
- Wenn ein Notstand bei einem wirtschaftlichen Unternehmen selbst mit Hilfe der Förderung nicht behoben werden kann.
- Wenn die Durchführung des Vorhabens die finanzielle Leistungsfähigkeit der Förderwerberinnen und Förderwerber übersteigt.
- Wenn gegenüber den Förderwerberinnen und Förderwerbern eine Zwangsvollstreckungs-, Konkurs-, Ausgleichs- oder Reorganisationsverfahren anhängig ist.
- Wenn die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern benachteiligt wird.
- Wenn das Diskriminierungs- oder Benachteiligungsverbot gemäß dem Oö. Antidiskriminierungsgesetz nicht beachtet wird.
- Wenn das Unternehmen in der Vergangenheit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften bestraft wurde.
- Wenn es sich bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern um eine extremistische Bewegung oder um eine Organisation handelt, welche eine solche Bewegung unterstützt oder einer solchen nahesteht.
Abwicklung / Antragstellung
Erforderliche Antrags-Unterlagen sind:
- ausgefülltes und satzungsgemäß/firmenmäßig unterfertigtes Antragsformular SGD-So/E-22
- Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles (Bilanzierer oder EAR oder Projekt)
- Formloses inhaltliches Konzept des geplanten Angebots: Aussagekräftige Beschreibung des Angebots, für das eine Förderung beantragt wird.
- Wesentliche Kriterien des Konzeptes: Wirkung und Wirkungsziele, Nachhaltigkeit, Bedarf, Zielgruppe, Anzahl der Nutznießer des Vorhabens, Angebot/Aktivitäten (was wird wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen, Kooperations- und Vernetzungspartner/innen.
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Sonstiges, wie z.B. Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Fördergeber/innen.
