Soziale Rehabilitation

Für behinderungsbedingte Mehraufwändungen, zur Bewältigung behinderungsbedingt erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt. Ausgenommen sind Menschen mit vorwiegend altersbedingten Beeinträchtigungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die behindertengerechte Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen, wie z.B. Einbau eines Treppenliftes, einer barrierefreien Dusche, einer Rollstuhlrampe oder die Verbreiterung der Türen.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 30% der behinderungsbedingten Mehrkosten
  • innerhalb von 20 Jahren darf der Förderrahmen von 44.336,10 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4.433,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 443,82 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 887,01 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)
  • Neubauten sowie der Ankauf von Häusern bzw. Wohnungen können nicht gefördert werden.

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Es sind Kostenvoranschläge, eine Situationsbeschreibung und die Begründung des behinderungsbedingten Mehraufwandes erforderlich.

Bei Mietobjekten ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers zur Durchführung der Adaptierung vorzulegen.

Formular

Wer wird gefördert?

Blinde und schwer sehbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung wie z.B. elektronische Vorlesegeräte, Braillezeile, Farberkennungsgerät, Sprachausgabegerät oder Vergrößerungssoftware.

Ist für den Umgang mit diesen Geräten eine Schulung erforderlich, kann auch dafür ein Zuschuss bewilligt werden.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 90% des behinderungsbedingten Mehraufwandes
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 35.469,06 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4.433,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 443,82 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 887,01 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag der Sehbeeinträchtigung

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Formular

Wer wird gefördert?

Gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln (z.B. Faxgerät, Lichtwecker, Blitzlampen, Türsender, Verstärkeranlagen) oder deren Reparatur.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 90% der Gesamtkosten
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 4.433,97 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4,433,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 443,82 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 887,01 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag der Hörbeeinträchtigung

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Die Bestellung und Überweisung des Zuschusses kann vom Land direkt mit der Firma (keine Handelskette) abgewickelt werden, wenn dies gewünscht wird.

Formular

Wer wird gefördert?

Menschen mit Beeinträchtigungen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel wie z.B. Treppensteiger, Treppenraupe, Therapiedreirad, Handbike, Aufstehhilfen, Autokindersitz, elektronischer Torantrieb oder Verladeschiene.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 17.734,85 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 4.433,97 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 443,82 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 887,01 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall, Unfall mit Fremdverschulden)

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Online-Antrag.

Formular

Wer wird gefördert?

Menschen mit Beeinträchtigungen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen, welche nicht bereits durch spezielle Förderungen abgedeckt sind.

Wie wird gefördert?

Im Jahr können bis zu 1.773,74 Euro gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung
  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 2.660,35 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 443,82 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 887,01 Euro

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Ist eine finanzielle Notlage nicht behinderungsbedingt, kann ein Antrag beim Solidaritätsfonds gestellt werden.

Formular

Formular

Für den Inhalt der Seite verantwortlich: