Wer wird gefördert?
Projektförderungen richten sich an regionale Vereine und Initiativen. Eine Förderung von Ortsgruppen der OÖ. Goldhauben-, Kopftuch- und Hutgruppen ist nicht möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden volkskulturelle Projekte, die in Oberösterreich stattfinden.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind jene Kosten die unmittelbar mit der Verwirklichung des Projekts in Zusammenhang stehen. z.B.:
- Personalkosten und Honorare
- Kosten für Veranstaltungsräume
- Material- und Technikkosten
Reine Unterhaltungsveranstaltungen (z.B. Faschingsumzüge und Perchtenläufe) und Veranstaltungen mit kommerzieller Ausrichtung (z.B. Volksfeste und Märkte) können nicht berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Vereine
- Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Überwiegende volkskulturelle Ausrichtung des Projekts
- Das Projekt wird überwiegend durch ehrenamtliche Arbeit getragen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Detaillierte Projektbeschreibung und -planung mit konkreten Veranstaltungsterminen
- Angaben zum Veranstalter, bisherigen volkskulturelle Veranstaltungen, etc.
- Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, etc.)
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.