Abwasserentsorgung in Oberösterreich

Damit die Qualität dieser verschiedenen Wasserköper langfristig gesichert bzw. gegebenenfalls sogar verbessert wird, ist es erforderlich, eine systematische und ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu betreiben.

Das Land Oberösterreich ist nicht nur geprägt von seinen vielfältigen Landschaftsformen, sondern im hohen Maße auch von den unzähligen Bächen, Flüssen und Seen, die dem Gesamtbild dieses Landes seine Einzigartigkeit verleihen. Vom Mühlviertel im Norden bis zum Salzkammergut im Süden sind diese Gewässer ein wesentlicher Faktor unserer Kulturlandschaft. Auch die Quell- und Grundwässer, welche die Grundalge für unsere Wasserversorgung bilden, sind in diesem Zusammenhang als maßgebend anzuführen.

Damit die Qualität dieser verschiedenen Wasserköper langfristig gesichert bzw. gegebenenfalls sogar verbessert wird, ist es erforderlich, eine systematische und ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu betreiben. Dafür werden in Oberösterreich bereits seit Jahrzehnten Kanalisationsanlagen samt den dazugehörigen Kläranlagen betrieben.

Die Abwasserentsorgung der oberösterreichischen Bevölkerung erfolgt in erster Linie über die Gemeinden bzw. Verbände bzw. zum Teil auch über Genossenschaften. Der Anschlussgrad an der öffentlichen Kanalisation beträgt derzeit (Stand 2024) rund 92,2 %. Die Abwässer der restlichen rd. 7,8 % der Bevölkerung Oberösterreichs werden über einzelne Kleinkläranlagen bzw. über Senkgruben entsorgt.

Die abwassertechnische Erschließung der Ballungszentren und der urbanen Siedlungsbereiche ist im Wesentlichen abgeschlossen. Die Herausforderungen für die Zukunft liegen somit zum einen in der Verbesserung der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum und zum anderen auch ganz klar darin, die bestehende abwassertechnische Infrastruktur in Form von Kanalisationen und Kläranlagen, weiterhin in einem ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb aufrecht zu erhalten.

Sanierung und Anpassung an den Stand der Technik wird hinkünftig einen maßgebenden Faktor im Bereich der Abwasserentsorgung darstellen. Dies sind einerseits notwendige Reinvestitionen, die dem Anlagenalter geschuldet sind und andererseits zusätzliche Investitionen, die sich aus neuen gesetzlichen Anforderungen ergeben. Diesbezüglich ist unter anderem die neue kommunale Abwasserrichtlinie der EU (KARL), welche auch in nationales Recht einfließt, zu erwähnen. Auch klimatische Änderungen und deren Auswirkungen, wie zum Beispiel abnehmende Wasserführungen von Oberflächengewässern in denen gereinigte Abwässer eingeleitet werden, sind zukünftig beim Betrieb von Kläranlagen zu berücksichtigen. Nicht zuletzt werden auch im Themenfeld der Niederschlagswasserableitung und -verbringung, speziell im urbanen Raum, aus dem Blickwinkel des Klimawandels neue Anpassungsstrategien (z.B. „Schwammstadt“) entwickelt werden müssen.

Eine hochqualitative Abwasserentsorgung wird jedenfalls auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass sowohl unsere Oberflächengewässer als auch die Grundwasserkörper vor Verunreinigungen geschützt werden und somit deren Erhalt und Nutzung auch für kommende Generationen langfristig gesichert ist.