Wer wird gefördert?
Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes, die spezifische Beeinträchtigungen aufweisen.
Was wird gefördert?
Es kann ein Zuschuss zu folgenden Therapiearten gewährt werden:
- Tomatis-Hörtraining – für eine Grundtherapie (bestehend aus 2 bis 3 Teilen) und max. eine Wiederholung
- Akustisches Integrationstraining – für eine Grundtherapie und max. eine Wiederholung
- Musiktherapie – bis zu max. 30 Therapieeinheiten im Jahr
- Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd (HTFP) – bis zu max. 30 Therapieeinheiten im Jahr
Wie wird gefördert?
Es kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Therapiekosten gewährt werden.
Spezifische Beeinträchtigungen sind:
- bei Tomatis-Hörtraining und Akustisches Integrationstraining: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus
- bei Musiktherapie: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus, mittelgradige bis schwere körperliche und / oder geistige Beeinträchtigung
- bei Heilpädagogischer und therapeutischer Förderung mit dem Pferd: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, geistige und psychische Beeinträchtigung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze (Werte aus Jahr 2026):
- Einkommensgrenze Antragsteller: 2.732,19 Euro
- Steigerungsbetrag je weiterer Person im Haushalt: 455,80 Euro
- Steigerungsbetrag je weiterer schwer beeinträchtigter Person: 887,01 Euro
- Antragstellung erfolgt bis längstens 6 Monate nach Rechnungsdatum.
- Die spezifische Beeinträchtigung muss mittels ärztlicher Bescheinigung bestätigt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.
Formular
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Therapiezuschüsse an Einzelpersonen (SGD-So/E-20)
Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
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