Therapiezuschüsse an Einzelpersonen

Das Land Oberösterreich kann Zuschüsse gewähren zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die durch Therapiekosten entstehen, welche von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen werden.

Wer wird gefördert?

Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes, die spezifische Beeinträchtigungen aufweisen.

Was wird gefördert?

Es kann ein Zuschuss zu folgenden Therapiearten gewährt werden:

  • Tomatis-Hörtraining – für eine Grundtherapie (bestehend aus 2 bis 3 Teilen) und max. eine Wiederholung
  • Akustisches Integrationstraining – für eine Grundtherapie und max. eine Wiederholung
  • Musiktherapie – bis zu max. 30 Therapieeinheiten im Jahr
  • Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd (HTFP) – bis zu max. 30 Therapieeinheiten im Jahr

Wie wird gefördert?

Es kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Therapiekosten gewährt werden.

Spezifische Beeinträchtigungen sind:

  • bei Tomatis-Hörtraining und Akustisches Integrationstraining: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus
  • bei Musiktherapie: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, Autismus, mittelgradige bis schwere körperliche und / oder geistige Beeinträchtigung
  • bei Heilpädagogischer und therapeutischer Förderung mit dem Pferd: Sprach- und Sprechstörung, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme, Sinnesbeeinträchtigung, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, hyperkinetische Störung, sensorische Integrationsstörung, geistige und psychische Beeinträchtigung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze (Werte aus Jahr 2026):
    • Einkommensgrenze Antragsteller: 2.732,19 Euro
    • Steigerungsbetrag je weiterer Person im Haushalt: 455,80 Euro
    • Steigerungsbetrag je weiterer schwer beeinträchtigter Person: 887,01 Euro
  • Antragstellung erfolgt bis längstens 6 Monate nach Rechnungsdatum.
  • Die spezifische Beeinträchtigung muss mittels ärztlicher Bescheinigung bestätigt werden.

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Formular

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