Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Komponistinnen und Komponisten, die in Oberösterreich wohnhaft bzw. stark präsent sind oder deren Werke sich in markanter Weise inhaltlich mit Oberösterreich auseinandersetzen.
Der Geburtsort, ehemalige Wohnort oder der Erhalt von Landespreisen ist als alleiniger Oberösterreich-Bezug unzureichend.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitgenössische Kompositionen mit künstlerischem Anspruch vorbehaltlich zumindest einer gesicherten öffentlichen Aufführung.
Wie wird gefördert?
Pro neuem Werk kann ein Förderansuchen gestellt werden, wobei auch gebündelte Anträge für mehrere Neukompositionen eingebracht werden können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hinreichender Oberösterreich-Bezug
- Fachkompetenz und künstlerischer Anspruch
- Hinreichende kompositorische Determiniertheit (keine Soundinstallationen, Improvisationen etc.), wobei auch nicht-traditionelle Notationsformen berücksichtigt werden.
- Zumindest eine öffentliche Aufführung des Werkes (nicht zwingend in Oberösterreich)
- Die Uraufführung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung max. ein Jahr zurück oder in der Zukunft.
- Keine Förderbasis besteht für Arrangements/Neufassungen
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Vorlage der Partitur (Es kann sowohl im Vorfeld als auch nach Fertigstellung der Komposition angesucht werden, jedoch muss spätestens bei der Auszahlung eine Partitur vorliegen.)
- Detaillierte Werkbeschreibung inkl. Angaben zur Entstehung/Auftragsvergabe und allf. bezogenen Honoraren
- Künstlerischer Lebenslauf, aktuelle Werkliste, Liste erhaltener Preise und Auszeichnungen
- Gegebenenfalls Mitteilung über Subventionszusagen anderer Fördergeber