Musikpflege – Projekte und Veranstaltungen

Oberösterreich verfügt über eine reichhaltige Szene im Bereich der Musikpflege. Ziel der Förderung von Projekten und Veranstaltungen ist es, Einzelprojekte auch abseits des laufenden Betriebs bestehender Institutionen und etablierter Konzertreihen und Festivals zu unterstützen und so auf ein vielfältiges Musikleben in Oberösterreich hinzuwirken.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, Ensembles oder Orchester sowie Kulturvereine und Institutionen, die musikalische Projekte und Veranstaltungen in Oberösterreich durchführen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden musikalische Projekte und Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen mit Öffentlichkeitsaspekt und Einmaligkeitswert in allen Musikrichtungen (unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Musik).

Was wird nicht gefördert?

  • Musikalische Ausbildungen
  • Musikalische Umrahmungen von Veranstaltungen
  • Rein kommerziell ausgerichtete Projekte/Veranstaltungen

Wie wird gefördert?

Förderbar sind die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Kosten wie etwa Honorare/Aufwandsentschädigungen, Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten, Mieten, Ton- und Beleuchtungstechnik, Marketing- und Werbungskosten, anteilige Overheadkosten.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms
  • Fachkompetenz bzw. überregionale Ausstrahlung als Kulturbotschafterin oder Kulturbotschafter
  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • Zeitgenössischer Anteil (besonders Werke lebender oberösterreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Musikvermittelnde Aspekte, Nachwuchs- und Jugendförderung, Förderung der Geschlechtsparität
  • Sonstige spezielle Schwerpunktsetzungen und Alleinstellungsmerkmale

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Hinreichender Oberösterreich-Bezug durch Vereins- bzw. Wohnsitz, Austragungsort bzw. vorrangige Präsenz im Bundesland, thematischen Fokus oder markante oberösterreichische Beteiligung. Eine Aufführung von Werken oberösterreichischer Komponistinnen oder Komponisten ist nicht ausreichend.

  • Musikalischer Fokus
  • Öffentliche Zugänglichkeit
  • Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen
  • Antragstellung nur durch natürliche oder juristische Personen
  • Bei Kooperationen muss einer der Partner als Antragsteller auftreten

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, etc.)

Formular

  • Beilagen