- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
- Universitäten und Hochschulen mit Projekten und Bildungsinitiativen, die nicht Teil der regulären Lehre sind, sondern auf außerschulische Bildungsformate abzielen
- außerschulische Bildungseinrichtungen
- Vereine und Organisationen, deren satzungsgemäßer Zweck überwiegend im Bereich Bildung und Nachhaltigkeit liegt
Was wird gefördert?
- Pilotprojekte und Modellinitiativen mit übertragbarem Charakter und Best-Practice-Potential,
- offene Lern- und Experimentierformate (z.B. Labs, Reallabore, Living Labs),
- Formate, die Elemente der Global Citizenship Education integrieren und gesellschaftliche Mitverantwortung fördern,
- Pilotprojekte und Modellinitiativen, die zur Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele beitragen (siehe Link unter weiterführende Informationen) und
- sich am Oberösterreichischen Landesumweltprogramm 2030 orientieren.
Förderungsfähige Ausgaben sind:
- Personalausgaben für zusätzlich, nur zum Zwecke der Durchführung des Projektes eingestelltes Personal sind ebenso zuwendungsfähig wie Ausgaben für Stammpersonal des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, soweit dessen Einsatz zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig und die anteiligen Kosten im Finanzierungsplan enthalten sind.
Hinweis: Abrechnung der Personalkosten erfolgt mittels Formular „Stundensatzkalkulation für Personalkosten, Jahreslohnkonto, tabellarische Aufstellung der projektbezogenen Stunden“.
- Sachkosten (z.B. Raummieten, jedoch keine Broschüren und Druckwerke) im Zusammenhang mit der Durchführung der Bildungsinitiative
- Materialkosten zur Durchführung der Initiative, insbesondere für Experimentierlabore
- Gemeinkosten für Telefon, Bürobedarf, Leasing, Miete oder Kauf von Büro- und Ausstattungsgegenständen bis maximal 25 Prozent der anrechenbaren Personalkosten als Pauschale.
Hinweis: Sind Antragstellende im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.
Nicht förderungsfähige Ausgaben sind:
- Investitionen für Gebäude, Grunderwerb
- Kosten für Aufgaben, die dem Zuwendungsempfänger bzw. der Zuwendungsempfängerin durch Gesetz vom Land übertragen wurden (z.B. Personalkosten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe).
- Publikationen, welche periodisch erscheinen und kommerzielle Zwecke verfolgen.
- Gebühren für Teilnehmende von Veranstaltungen
- Kosten für Bewirtung/Verpflegung, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.
- Druckkosten
- Homepagekosten
- Reisekosten
- Werbungskosten
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung darf 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro nicht übersteigen. Dies gilt auch als Höchstgrenze für die Summe aller EU-, Bundes- und Landesmittel, die für ein Projekt gewährt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und kann in zwei Raten ausbezahlt werden.
Erste Teilzahlung:
40 % der bewilligten Fördersumme werden nach erfolgter Förderzusage und Vorlage der unterzeichneten Förderungserklärung ausbezahlt.
Zweite Teilzahlung:
Die restlichen maximal 60 % der bewilligten Fördersummen werden nach Prüfung der Endabrechnung und des Endberichts ausbezahlt. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Umsetzung des Projekts gemäß Förderzusage.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 600 Euro betragen. Für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro erfolgt die Förderung in einer einmaligen Auszahlung nach Projektabschluss.
Das Land Oberösterreich kann bei Feststellung eines besonderen Landesinteresses und insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass das Projekt sonst nicht durchgeführt werden könnte, im Einzelfall und einmalig die Förderung bis 100 % eines Projektes zulassen.
Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind nur zulässig, wenn sie koordiniert erfolgen und der Förderstelle vorab angezeigt werden; nicht mit der Förderstelle abgestimmte Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
- Die Maßnahme darf keinen kommerziellen Zwecken dienen.
- Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme, Ablaufplan, Übersichtspläne, Darstellung des Modellcharakters und der Übertragbarkeit (Skalierbarkeit)
- Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einschließlich einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Voraussetzung für die Anerkennung der Personal-, Sach- und Materialkosten ist der jeweilige Nachweis für das Projekt.
- alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
- Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)
Erforderliche Unterlagen vor Umsetzung der Maßnahme:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) rechtzeitig vor Projektstart einreichen
- umfassende Projektbeschreibung (Ziel, Wirkung, Modellcharakter)
- Kostenaufstellung, Umsetzungs- und Finanzierungsplan inkl. Förderzusagen von anderen Förderstellen
Erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme:
- Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben inkl. Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Personalkosten, Jahreslohnkonto, tabellarische Aufstellung der projektbezogenen Stunden
- Der Projektendbericht inklusive etwaiger Belegexemplare (z.B. Folder, Fotos) der folgende Punkte umfasst:
- erreichte Projektziele und dokumentierte Wirkung
- Erfahrungen und Lessons Learned
- Darstellung des Modellcharakters und der Übertragbarkeit (Skalierbarkeit)
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
1. Antragstellung
Der Förderungsantrag ist mittels Formular gemeinsam mit den notwendigen Projekt-unterlagen und VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Der Antrag ist an die Abteilung Umweltschutz zu richten. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
2. Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Fördervorschlag erarbeitet.
3. Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder die Landesregierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
4. Auszahlung
Im Falle einer Genehmigung erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und damit verbundene Bedingungen und Auflagen.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Formular
-
Außerschulische Bildungsinitiativen für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie Global Citizenship Education (GCED) (UWD-US/E-65)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .

