Senkgruben

Eine Senkgrube ist ein dichter Sammelbehälter für häusliche Abwässer ohne Überlauf.

Voraussetzungen für eine Neuerrichtung

  • Die Errichtung von Senkgruben ist nur in jenen Teilen des Gemeindegebiets zulässig, die im Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde als Senkgrubenzonen ausgewiesen sind.

Ausnahmen:

Vorrübergehende Maßnahme bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Sammlung von Abwässern aus Objekten oder Objektteilen, die vom Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation angenommen sind

  • In einem Zeitraum von 4 Wochen darf nicht mehr als 30m3 häusliches Abwasser anfallen und die Speicherkapazität der Senkgrube muss für zwei Monate ausreichen.

Entsorgung der Senkgrubeninhalte

  • Ausbringung in die Landwirtschaft (Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes müssen eingehalten werden)
  • Entsorgung bei einer geeigneten Übernahmestelle (z.B. bei der nächstliegenden Kläranlage)

Jeder Senkgrubenbesitzer trägt eine große Verantwortung gegenüber Menschen, Tier und Umwelt. Er ist zu einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung verpflichtet, das heißt er muss für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Entleerung der Senkgrube sorgen.
Die Gemeinde kann zur Erleichterung der Entsorgung der Senkgrubeninhalte einen Entsorgungsdienst eingerichtet haben. Erkundigen Sie sich auf Ihrem Gemeindeamt!

Der Entsorgungspflichtige hat schriftliche Nachweise darüber zu führen, dass er seinen Entsorgungsverpflichtungen nachgekommen ist. Diese sind mind. 5 Jahre aufzubewahren. Die Behörde ist jederzeit berechtigt, in diese Entsorgungsnachweise Einsicht zu nehmen.

Rechtliche Grundlagen