Kleinkläranlagen dienen zur Reinigung von häuslichen Abwässern eines oder mehrerer Wohnobjekte, die nicht durch eine öffentliche Kanalisation erschlossen werden und bei denen der Abwasseranfall unter 50 Einwohnerwerte (EW) liegt. Stand der Technik sind heute vollbiologische Kleinkläranlagen mit Kohlenstoffentfernung und Nitrifikation. Bei diesem biologischen Reinigungsverfahren werden die Lebensvorgänge der Natur zur Abwasserreinigung herangezogen. Durch Mikroorganismen werden die Abwasserinhaltsstoffe umgewandelt bzw. abgebaut. Bei diesem Vorgang spielt die ausreichende Versorgung der Mikroorganismen mit Sauerstoff eine große Rolle.
Wasserrechtliche Bewilligung
Kleinkläranlagen bedürfen jedenfalls einer wasserrechtlichen Bewilligung, um die in der Regel bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzusuchen ist. Voraussetzung zur Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist das Vorhandensein eines ausreichend großen Vorfluters (Bach). Dieser Vorfluter darf auch nach längeren Trockenperioden nicht trocken fallen, sondern muss je nach Ausbaugröße der geplanten Kleinkläranlage immer eine gewisse Mindestwasserführung aufweisen. Eine Versickerung der Abwässer, auch nach vollbiologischer Reinigung, ist auf Einzelfälle beschränkt und bedarf einer gesonderten Beurteilung (Rahmenbedingungen wie Grundwasserabstand, Wasserversorgungsanlagen in der Nähe, verbesserte Reinigungsleistung etc.). Diesbezüglich wird auf das Merkblatt Versickerung von weitergehend gereinigten häuslichen Abwässern in den Untergrund verwiesen.
Die Anforderungen hinsichtlich Reinigungsleistung für vollbiologische Kleinkläranlagen entsprechen den gleichen wie bis zu einer Ausbaugröße von 500 EW, die in der 1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser festgelegt sind.
Verschiedene Stufen einer Kleinkläranlage
Biologische Kleinkläranlagen bestehen im Wesentlichen aus einer Vorklärung, der biologischen Reinigungsstufe und einer Nachklärung. Diese verschiedenen Stufen können auch kombiniert sein. Grundsätzlich wird das Belebtschlammverfahren und das Festbettverfahren unterschieden.
Heutzutage ist das Belebtschlammverfahren in Form einer Kompaktkläranlage (alle Reinigungsstufen sind in einem bzw. in max. zwei Behältern untergebracht) oder als Einbeckentechnik (SBR Anlagen) die gängigste Form der Kleinkläranlagen.
Das Festbettverfahren wird hauptsächlich nur mehr in Form von bepflanzten Bodenfiltern (Pflanzenkläranlagen) eingesetzt.
Beim Betrieb von Kleinkläranlagen fallen im Wesentlichen Stromkosten, Wartungskosten, Reparaturkosten und Kosten für die Entsorgung des anfallenden Klärschlammes an. Weiters ist neben einer regelmäßigen Eigenüberwachung der Anlage mindestens einmal im Jahr eine Abwasserprobe vom Ablauf der Anlage zu entnehmen und auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Ablaufgrenzwerte untersuchen zu lassen. Außerdem ist seitens des Verantwortlichen für die Eigenüberwachung der Anlage ein Ausbildungskurs für Betreiber von Kleinkläranlagen zu absolvieren. Der anfallende Klärschlamm ist entweder zu einer geeigneten Übernahmestelle (z. B.: bei der nächstgelegenen Kläranlage) zu bringen oder landwirtschaftlich zu verwerten, wobei jedoch die Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes einzuhalten sind.
Weiterführende Informationen
- Kurse für Betreiber von Kleinkläranlagen < 50 Einwohnerwerte.
- Merkblatt Versickerung von weitergehend gereinigten häuslichen Abwässern in den Untergrund .
- Ratgeber Abwasserentsorgung in Streulage .