Green Summer – Ferialjobaktion für Vereine, Verbände und Genossenschaften im Bereich Umwelt- und Klimaschutz

Diese Förderaktion soll jungen Menschen die Möglichkeit bieten, sich in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu engagieren sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften bei ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Vereine, Verbände und Genossenschaften im Umwelt- und Klimaschutz

  • die ihren organisatorischen Sitz in Oberösterreich haben, 
  • deren statuten- oder satzungsgemäßer Zweck überwiegend im Bereich Umweltschutz, Klimaschutz, Ressourcenmanagement liegt, 
  • die gemeinnützig tätig sind 
  • und in der Lage sind, die administrativen Anforderungen der Förderabwicklung (z.B. Lohnverrechnung, Abrechnung) ordnungsgemäß zu erfüllen. 

Was wird gefördert?

Die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen für oberösterreichische Schülerinnen und Schüler sowie Studierende im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.

Die geförderten Tätigkeiten müssen einen inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourcenmanagement aufweisen. 

Im Rahmen der Ferialarbeitsplätze können insbesondere folgende Aufgabenbereiche abgedeckt werden: 

  • die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Umwelt-, Klima- und Ressourcenprojekten,
  • Unterstützung bei der Umsetzung praktischer Maßnahmen im Bereich Ressourcenschutz,
  • administrative und organisatorische Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit den Tätigkeiten stehen. 

Der Beschäftigungszeitraum erstreckt sich über die Monate Juni bis Oktober.

Wie wird gefördert?

Das Land Oberösterreich übernimmt 70 % der anfallenden Bruttolohnkosten inklusive Dienstgeberanteil und aliquoter Sonderzahlungen für vier Wochen, wobei der Förderbetrag mit 1.000 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt ist und insgesamt mit maximal 20 Praktikumsplätzen kontingentiert ist.

Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, wird der anteilige Förderbetrag ausbezahlt. Pro Organisation können maximal zwei Ferialarbeitsplätze in Oberösterreich gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Vereinszweck muss in den Vereinsstatuten bzw. in der Satzung mit mindestens einem der Begriffe Umweltschutz, Klimaschutz, Ressourcenmanagement definiert sein.

Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.

Abwicklung / Antragstellung

1. Anmeldung

Sie geben uns bis spätestens Ende April des Förderjahres mittels Meldeblatt Ihre Kontaktdaten bekannt und wie viele Ferialplätze von Ihrer Organisation angeboten werden. Bei Erstanträgen oder Änderung der Vereinsstatuten bzw. der Satzung sind diese Nachweise gemeinsam mit dem Meldeblatt vorzulegen.

2. Veröffentlichung

Anschließend wird Ihre Organisation mit den Kontaktdaten auf unsere Homepage gestellt und Interessierte können sich um die freien Plätze bewerben. Mit dieser Veröffentlichung sind Sie in das Förderprogramm aufgenommen.

3. Abrechnung

Nach Beendigung der Ferialarbeit sind folgende Unterlagen bis spätestens Ende November des Förderjahres einzureichen:

  • Antragsformular
  • An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
  •  Lohn- bzw. Gehaltszettel
  • Tätigkeitsbericht der Ferialpraktikanten – dieser kann in verschiedener Form erfolgen, etwa 
    • als kurzer schriftlicher Tätigkeitsbericht,
    • als Kreativbeitrag (z.B. Fotodokumentation, Erfahrungsbericht, Social-Media-Beitrag oder Posting auf den Kanälen der Organisation), 
    • oder als andere geeignete Form der Darstellung, die die durchgeführten Tätigkeiten nachvollziehbar dokumentiert. 

Nach Prüfung der Unterlagen und Genehmigung durch das zuständige Regierungsmitglied wird der Förderbetrag ausbezahlt.

Hinweis: Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form im PDF-Format an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: