Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an oberösterreichische volkskulturelle Vereine, die sich dafür engagieren oberösterreichische Bräuche und Traditionen zu bewahren, z.B.: Volkstanzgruppen, Landjugendgruppen, Schuhplattlergruppen, Chöre, Heimat- und Trachtenvereine, Kameradschaftsbund, Bürgergarden, Prangerschützen, Traditionskorps, Schützenkompanien, Freiwillige Feuerwehr.
Was wird gefördert?
- Komplette Trachteneinkleidungen sowie Ergänzung oder Ersatz von Trachten
- Neuankauf und Restaurierung von historischen Fahnen
- Ankäufe von Musikinstrumenten (z.B. Jagd- oder Parforcehörner bzw. Steirische Harmonikas)
- Instrumententaschen und -koffer
Nicht gefördert werden Privatinstrumente für Vereinsmitglieder, Gewehre, Säbel, Munition oder Waffen (Ausnahme: Stutzen bei den Prangerschützen).
Wie wird gefördert?
Pro Verein kann pro Jahr ein Antrag um Förderung eingebracht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vereinssitz in Oberösterreich
- Beim Antragsteller muss es sich um eine juristische (Verein) oder natürliche Person handeln.
- Anträge können ausschließlich rückwirkend nach der Anschaffung für das Vorjahr eingebracht werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
- Rechnungen im PDF-Format mit Zahlungsbestätigungen (Valutadatum muss ersichtlich sein) und Belegaufstellung
- Foto der Tracht oder Fahne in Vorder- und Rückenansicht (nur bei Neueinkleidung)
Die Ansuchen sind durch die laut Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person(en) zu unterzeichnen (ID-Austria bzw. Fördererklärung KGD-K/E-6).
