Ankauf für volkskulturelle Vereine

Ankauf von Trachten, Instrumenten und Fahnen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische volkskulturelle Vereine, die sich dafür engagieren oberösterreichische Bräuche und Traditionen zu bewahren, z.B.: Volkstanzgruppen, Landjugendgruppen, Schuhplattlergruppen, Chöre, Heimat- und Trachtenvereine, Kameradschaftsbund, Bürgergarden, Prangerschützen, Traditionskorps, Schützenkompanien, Freiwillige Feuerwehr.

Was wird gefördert?

  • Komplette Trachteneinkleidungen sowie Ergänzung oder Ersatz von Trachten
  • Neuankauf und Restaurierung von historischen Fahnen
  • Ankäufe von Musikinstrumenten (z.B. Jagd- oder Parforcehörner  bzw. Steirische Harmonikas)
  • Instrumententaschen und -koffer

Nicht gefördert werden Privatinstrumente für Vereinsmitglieder, Gewehre, Säbel, Munition oder Waffen (Ausnahme: Stutzen bei den Prangerschützen).

Wie wird gefördert?

Pro Verein kann pro Jahr ein Antrag um Förderung eingebracht werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vereinssitz in Oberösterreich
  • Beim Antragsteller muss es sich um eine juristische (Verein) oder natürliche Person handeln.
  • Anträge können ausschließlich rückwirkend nach der Anschaffung für das Vorjahr eingebracht werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
  • Rechnungen im PDF-Format mit Zahlungsbestätigungen (Valutadatum muss ersichtlich sein) und Belegaufstellung
  • Foto der Tracht oder Fahne in Vorder- und Rückenansicht (nur bei Neueinkleidung)

Die Ansuchen sind durch die laut Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person(en) zu unterzeichnen (ID-Austria bzw. Fördererklärung KGD-K/E-6).

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: