Wer wird gefördert?
Die in der 6. Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Februar 1998 (Oö. Musikschulplan) genannten Gemeinden.
Was wird gefördert?
Sanierungen/Adaptierungen sowie Neu-, Um- und Zubauten von genannten Gemeinden zugehörigen Landesmusikschulen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Positive fachliche Bedarfsprüfung gemäß Gemeindefinanzierung NEU
Es besteht keine Förderbasis für
- Musikheime
- Gemeinden außerhalb des Oö. Musikschulplans
Abwicklung / Antragstellung
Der Erstkontakt kann formlos erfolgen.
Es gelten die Bestimmungen der Gemeindefinanzierung NEU.
