Landesmusikschulbauten

Förderungen von Landesmusikschulbauten laut Oö. Musikschulplan

Wer wird gefördert?

Die in der 6. Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Februar 1998 (Oö. Musikschulplan) genannten Gemeinden.

Was wird gefördert?

Sanierungen/Adaptierungen sowie Neu-, Um- und Zubauten von genannten Gemeinden zugehörigen Landesmusikschulen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Positive fachliche Bedarfsprüfung gemäß Gemeindefinanzierung NEU

Es besteht keine Förderbasis für

  • Musikheime
  • Gemeinden außerhalb des Oö. Musikschulplans

Abwicklung / Antragstellung

Der Erstkontakt kann formlos erfolgen.

Es gelten die Bestimmungen der Gemeindefinanzierung NEU.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: