A.1. Effizienz erhöhen, Vollziehung verbessern, bürokratische Hürden abbauen. Anpassungen im Bereich AWG, AVG, WRG und VOen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des BMLUK einzurichten, um die von den Ländern vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen im Sinne einer Verwaltungseffizienz und eines Bürokratieabbaus zu prüfen.
A.2. Erleichterungen für Betriebe, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung (=Vorbereitung für ReUse) oder ein Upcycling durchführen; Erlassung Verordnung nach § 65 Abs. 2 AWG 2002
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, anknüpfend an den Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom
27. Mai 2024, VSt-1978/679,
- von der Verordnungsermächtigung des § 65 Abs. 2 AWG 2002 Gebrauch zu machen und insbesondere für AbfallbehandlerInnen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung (Vorbereitung für ReUse) oder ein Upcycling von Abfällen durchführen, Ausnahmen von der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht festzulegen und dazu Abstimmungsgespräche mit den Ländern noch vor dem Sommer 2025 aufzunehmen und
- über das Ergebnis der Prüfung betreffend möglicher Erleichterungen auch hinsichtlich der berufsrechtlichen Erfordernisse für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Upcycling im AWG 2002 zu berichten.
A.3. Abfallsammler- und Behandlererlaubnisse aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR-Abkommens
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz verweist auf ihren Beschluss von 2022 und ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, dass die Zuständigkeit zur Entgegennahme und Prüfung der Abfallbilanzmeldungen der InhaberInnen gleichwertiger Erlaubnisse entsprechend § 75 Abs 7 AWG 2002 vom BMLUK wahrgenommen wird. Um klarzustellen, dass die Kontrollzuständigkeit des BMLUK auch die Prüfung der Abfallbilanzen umfasst, wird vorgeschlagen, den § 21 Abs 3 AWG 2002 dahingehend abzuändern, dass die Abfallbilanzen der InhaberInnen gleichwertiger Erlaubnisse dem BMLUK zu melden sind.
A.4. Anpassungen der Genehmigungskriterien für Deponien
Kein Beschluss mangels Einstimmigkeit.
A.5. Errichtung von Stützkörpern für Deponien mit Recyclingbaustoffen –
ALSAG-Beitragspflicht
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die Möglichkeiten für die Abschaffung der Altlastenbeitragspflicht für die Errichtung von Stützkörpern bei Deponien mit Recyclingbaustoffen zu evaluieren und die erforderliche Novellierung des ALSAG und/oder der Recycling-Baustoffverordnung in die Wege zu leiten.
A.6. Effizientes und wirtschaftliches Management von Geschiebematerial
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Verordnung über die Verwertung und das Abfallende bestimmter Aushubmaterialien (Aushubverordnung) voranzutreiben und dabei die Stellungnahmen der Bundesländer aus dem Vorbegutachtungsverfahren zu berücksichtigen.
Weiters wird Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ersucht, im Wirkungsbereich des Bundes abgestimmte Maßnahmen zum Sediment- und Geschiebemanagement voranzutreiben.
A.7. Berücksichtigung der erheblichen Umweltauswirkungen der direkten Deponierung von Abfällen in der EU
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft unter Bezugnahme auf den Beschluss VSt-699 vom 27. Mai 2024
- über den Stand der Umsetzung des Deponierungsverbots für gemischte Siedlungsabfälle in allen EU-Mitgliedsstaaten und über den Stand zur Evaluierung der Aufnahme von Deponien in das System des EU Emissionshandels (ETS) zu berichten und
- zu informieren, welche Maßnahmen gemäß dem Regierungsprogramm gesetzt werden, um die Deponierung von Siedlungsabfällen bereits vor 2040 maximal zu reduzieren.
A.8. PFAS im Abfall – Emissionsgrenzwerte bei Verbrennung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, einen Stand der Technik zu definieren, durch den sichergestellt ist, dass PFAS (perfluorierte Alkylsubstanzen) im Rahmen der Abfallverbrennung mit dem Ziel behandelt werden, keine schädlichen Umweltauswirkungen zu verursachen.
Darüber hinaus ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, sich auf europäischer Ebene für die Definition des entsprechenden Standes der Technik (zB BAT-Dokument) einzusetzen.
A.9. Katastrophenbewältigung in der Abfallwirtschaft
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemeinsam mit den Bundesländern basierend auf den Erfahrungen der letzten Katastrophenereignisse einen österreichweiten Resilienzplan für die Behandlung von Rest- und Sperrmüll bei außergewöhnlichen Ereignissen auszuarbeiten.
Weiters wird Herr Bundesminister ersucht,
- eine Novellierung des AWG 2002 durch Schaffung eines zusätzlichen Anzeigetatbestandes für zeitlich befristete Kapazitätserhöhungen bei Abfallbehandlungsanlagen für die Zwischenlagerung und Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlichen Gewerbeabfällen sowie Sperrmüll bei außergewöhnlichen Ereignissen, die bei Nachweis der Einhaltung der Voraussetzungen (zB Einhaltung der Schutzinteressen nach § 43 Abs 1 AWG 2002) mit Einbringen der Anzeige vorgenommen werden können, umzusetzen und
- sich auf EU Ebene für vereinfachte Notifizierungsverfahren für bundesweite Notfälle einzusetzen.
A.10. Textilien
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, im Zuge der im Jahr 2025 beginnenden Diskussionen zur nationalen Umsetzung eines EPR-Systems für Textilien um
- Berücksichtigung der Sonderstellung der Gemeinden und Sozialwirtschaft sowie deren bestehende Sammelstrukturen und Re-Use Aktivitäten und um finanzielle Sicherung der bestehenden Textilverwertungsstrukturen in sozialwirtschaftlichen und kommunalen Unternehmen im Inland und Ausbau mit Schwerpunkt auf Re-Use und Reparatur
- Prüfung eines Fondsmodells bei der Umsetzung eines EPR-Systems für Textilien in Österreich
- Zur Attraktivierung des Matratzen-Recyclings, wird die Einführung einer erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) mit Öko-Modulation angeregt
A.11. Lithiumbatterien und –akkus und PV Paneele, erweiterte Herstellerverantwortung für EAG
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, anknüpfend an die Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz aus den Jahren 2019, 2020, 2022, 2023 und 2024, die notwendigen Schritte zu setzen, um
- eine Optimierung von Rückgabesystemen für lithiumhaltige Batterien und Akkus voranzutreiben, dabei ist die Verantwortung für die Finanzierung dieser Maßnahmen sowie für das Erreichen der Sammel- und Verwertungsquoten (Ergebnisverantwortung) bei den Herstellern anzusiedeln.
- wo notwendig und sinnvoll EU-weite Lösungen anzustreben.
- die Einrichtung eines „Batterienfonds“ zur Abdeckung von Schäden bzw. zum Kostenersatz für notwendige Infrastrukturmaßnahmen (zur Verhinderung von Brandereignissen) im Zusammenhang mit Lithiumbatterien und -akkus zu prüfen.
- wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Li-Batteriesammelquote inkl. von Produkten mit eingebauten Batterien durch die Sammel- und Verwertungssysteme bzw. die Elektroaltgerätekoodinierungsstelle weiterzuführen und zu verstärken und über den aktuellen Stand von Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelquoten für lithiumhaltige Batterien und Akkus zu berichten
- Vorschläge ausarbeiten, um Haushalten eine Entsorgung von PV-Paneelen niederschwellig und auf regionaler Ebene unter Kostentragung der Hersteller/Händler zu ermöglichen
- die EAG-Geräteliste zu evaluieren.
Außerdem könnte in Anlehnung an die Abgeltungsverordnung für Verpackungen eine Abgeltungsverordnung für Batterien geprüft werden, über die die Aufwände der kommunalen Abfallwirtschaft in Folge nicht getrennt erfasster Batterien mit Hilfe von Herstellerlizenzentgelten finanziert werden können.
A.12. Einführung eines Verkaufsverbotes von Einweg-E-Zigaretten in Österreich
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ein Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten in Österreich – analog zu bestehenden Verboten in Belgien und Frankreich – in die Wege zu leiten und sich auf europäischer Ebene für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen.
A.13. Umsetzung der Richtlinie “Right to repair” und zukünftige Finanzierung der Reparaturförderung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersuchte bei der LURK 2024 mit Beschluss VSt-2754/8 die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu evaluieren, wie eine wirksame Weiter¬führung des Bundes Reparaturbonus unter Ausweitung auf alle reparaturfähigen Konsumgüter umgesetzt werden könnte und welche Auswirkungen auf die Ressourcenschonung sowie CO2-Einsparung und die konsumseitige Nachfrage nach Reparaturen zu erwarten wären.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über
- den aktuellen Stand dieser Evaluierung,
- über die geplanten Maßnahmen gemäß dem Artikel 13 der Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren und
- über die geplante Weiterführung des Reparaturbonus
zu berichten.
A.14. Informelle Sammlung von Kunststoffverpackungen
Kein Beschluss (TOP wurde zurückgezogen).
A.15. Einheitliche Kennzeichnung von kompostierbaren Biokunststoffsäcken
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, anknüpfend an die Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz aus 2021, 2023 und 2024, über den aktuellen Stand der gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Unterscheidbarkeit biologisch abbaubarer und zur Kompostierung zulässiger Vorsammelhilfen für Bioabfall von herkömmlichen Kunststoffsäcken zu berichten.
A.16. Einführung zusätzlicher Ausschlusskriterien für Deponiestandorte
Kein Beschluss mangels Einstimmigkeit.
B.1. Novellierung des IG-L
gemeinsam behandelt mit
B.2. Enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die bestehende gute Zusammenarbeit von Bundes- und Landesdienststellen in der Vorbereitung der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht zu unterstützen, um zeitgerecht ein wirkungsvolles und umsetzbares Instrumentarium für die weitere Verbesserung der Luftqualität in Österreich zu schaffen.
Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass
• die Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie übernommen werden und
• das Konzept des Irrelevanzkriteriums im neuen Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) klar verankert wird (die gängige Praxis im Vollzug zu geringfügigen Emissionsbeiträgen)
Der Plattform Saubere Luft soll dabei eine maßgebliche Steuerungsfunktion zukommen.
B.3. Anpassung der NO2-Grenzwertvorgaben im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) als Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie in
nationales Recht
Kein Beschluss mangels Einstimmigkeit.
D.1. AKW Krško – Laufzeitverlängerung
Die LandesumweltreferentInnen bedanken sich bei Frau BMin a.D. für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für ihre bisherigen Bemühungen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren KKW Krško – Laufzeit¬verlängerung.
Weiters wird Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ersucht,
- diese Bemühungen fortzusetzen,
- weiterhin bei der slowenischen Regierung mit Nachdruck eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale ExpertInnen einzufordern und
- unter Bedachtnahme auf die gravierenden Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko für eine Schließung des KKW Krško vor dem Ende der erteilten Bewilligung 2043 einzusetzen.
- im Namen der Republik Österreich und im Interesse der Bundesländer weiterhin konsequent gegen den Ausbau des KKW Krsko und gegen den Ausbau der Kernenergie in Europa einzutreten.
D.2. Atomhaftung - Risiken von Laufzeitverlängerungen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasser-wirtschaft, alle erforderlichen Schritte zu setzen, dass EU-weit einheitliche, verpflichtende und angemessene Haftungssummen für alle KKW-Betreiber verankert werden und sich dafür in der Bundesregierung einzusetzen.
D.3. Umsetzung RED III – Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft an Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus heranzutreten, um bei der Umsetzung der RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) im Regelungsbereich des Bundes vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses am Erhalt und Schutz besonders wertvoller Gewässerstrecken (entsprechend dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan), diese von der Annahme des überragenden öffentlichen Interesses an EE-Projekten auszunehmen.
D.4. Small Modular Reactor (SMR)
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene in Richtung Ausstieg aus der Atomkraft weiterhin konsequent zu verfolgen und weiterhin alle Möglichkeiten zu nutzen,
- um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch in jeder Phase des Entscheidungsprozesses für einen Small Modular Reactor bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern,
- darauf hinzuwirken, dass Österreich in einem möglichst frühen Verfahrensstatus an den kommenden UVP/SUP-Verfahren umfassend beteiligt wird,
- darauf hinzuweisen, dass Kernkraftwerke in Konfliktsituationen jeglicher Art ein enormes, unkalkulierbares Risiko für den jeweiligen Betreiberstaat selbst, für die Europäische Union als Ganzes und für alle Menschen in Europa darstellen.
D.5. Anpassungen im UVP-Gesetz hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung bei nuklearrelevanten Verfahren
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine Änderung der Veröffentlichungspflichten für nuklearrelevante Verfahren vorzunehmen und diese auf Bundesebene anzusiedeln.
E.1. Vollzugserleichterung im Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung
Kein Beschluss (TOP wurde zurückgezogen).
E.2. Finanzielle Mittel für PFAS Sanierungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die rasche Ausarbeitung von entsprechenden Förderrichtlinien zur notwendigen Sanierung von PFAS-Kontaminationen zu prüfen und die Finanzierung diesbezüglich zu sichern.
E.3. Bodenschutz zum Schutze der Umwelt und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft das Thema Bodenschutz auf allen Ebenen weiterhin stärker zu berücksichtigen.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zum Bodenschutz weiterhin zu unterstützen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft vermehrt Grundlagen in Hinblick auf qualitativen Bodenschutz erstellen zu lassen (vor allem zu organischen Schad- und Störstoffen sowie Aufschlagstoffen) und österreichweit Kurse und Schulungen, wie z.B. zum Thema Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben (ÖNORM L1211) zu unterstützen.
E.4. Umsetzung Freie Seezugänge
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft das im Regierungsprogramm 2025 – 2029 geäußerte Bestreben „freie Seezugänge für die Bevölkerung auszubauen und damit die Erholungsfunktion besser zu gewährleisten“ prioritär zu verfolgen und konkrete Schritte zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf jene Seen zu legen, die durch die Österreichischen Bundesforste verwaltet werden.
E.5. Unrechtmäßige Abgabe von Nikotinpouches an die breite Öffentlichkeit
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, solange Nikotinpouches den chemikalienrechtlichen Bestimmungen unterliegen, die Grundlagen für eine bundeseinheitliche Vollziehung zu schaffen.
E.6. Pflicht zur Erstellung detaillierter Lösungsmittelbilanzen für die Kfz-Reparaturlackierung, Anhebung des Schwellenwertes in der VOC-Anlagen-Verordnung
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus in der VOC-Anlagen-Verordnung für die Tätigkeit der Kfz-Reparaturlackierung eine Anpassung des Schwellenwertes für die verpflichtende Erstellung detaillierter Lösungsmittelbilanzen von 0,5 t/a auf 2 t/a Lösungsmittelverbrauch vorzunehmen.
E.7. Vollkonzentration auch bei Verfahren nach dem 3. Abschnitt des UVP-G 2000
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft darauf hinzuwirken, das UVP-G 2000 dahingehend zu novellieren, dass ein beim Bund angesiedeltes, vollkonzentriertes Verfahren auch bei Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken (3. Abschnitt des UVP-G 2000) vorgesehen wird.
E.8. Dringende Änderung der Kumulierungsregelungen im UVP-G 2000
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, möglichst rasch eine Änderung der Kumulierungsregelung im UVP-G 2000 auszuarbeiten, welche die UVP-Richtlinie ausreichend umsetzt und den Behörden eine praxistaugliche Grundlage für künftige Verfahren bildet.
E.9. Bundes-Immissionsschutzgesetz Licht
Kein Beschluss mangels Einstimmigkeit.
