Wer wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, Programme sowie Einrichtungen von natürlichen und juristischen Rechtspersonen.
Was wird gefördert?
Projekte und Programme, die sich nicht oder nur schwer einem anderen Bereich der Kulturförderung zuordnen lassen bzw. mehrere Bereiche abdecken.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden nur Projekte mit Standort in oder Bezug zu Oberösterreich
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels Formular
Folgende Unterlagen sollen dazu vorbereitet werden:
- Kostenaufstellung
- genaue inhaltliche Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
- Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose
- Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften
- Bei Investivmaßnahmen weiters:
- Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
- ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
Formular
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Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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