Gedenk- und Erinnerungskultur

Förderung von Jahresprogrammen und Projekten im Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Jahresprogramme, Projekte sowie Einrichtungen von natürlichen und juristischen Rechtspersonen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden in diesem Bereich Jahresprogramme und Projekte im Sinne der Gedenk- und Erinnerungskultur.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden nur Projekte mit Standort in oder Bezug zu Oberösterreich

  • Sicherstellung der Finanzierung
  • Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
  • Dem Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur zuzuordnen

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt mittels Formular
  • Folgende Unterlagen sollen dazu vorbereitet werden:
    • Kostenaufstellung
    • genaue inhaltliche Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
    • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose 
    • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften soweit solche bereits vorliegen
    • Bei Investivmaßnahmen weiters:
      • Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
      • ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
    • Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: