Wer wird gefördert?
Gefördert werden Jahresprogramme, Projekte sowie Einrichtungen von natürlichen und juristischen Rechtspersonen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in diesem Bereich Jahresprogramme und Projekte im Sinne der Gedenk- und Erinnerungskultur.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden nur Projekte mit Standort in oder Bezug zu Oberösterreich
- Sicherstellung der Finanzierung
- Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
- Dem Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur zuzuordnen
Abwicklung / Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt mittels Formular
- Folgende Unterlagen sollen dazu vorbereitet werden:
- Kostenaufstellung
- genaue inhaltliche Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
- Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose
- Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften soweit solche bereits vorliegen
- Bei Investivmaßnahmen weiters:
- Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
- ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
Formular
-
Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .
