Pflanzenschutzmittelausbringung mit Drohnen

Hier finden sie die maßgeblichen Informationen nach § 5 Oö. Pflanzenschutzdronen-Verordnung von bewilligten Anwendungen.

Nach den Bestimmungen des § 5 Oö. Pflanzenschutzdrohnen-Verordnung haben die Bezirksverwaltungsbehörden der Landesregierung die maßgeblichen Informationen über bewilligte Anwendungen, wie etwa die möglichen Anwendungsflächen, das voraussichtliche Datum und die voraussichtlichen Zeiten der Anwendung und die bewilligten Pflanzenschutzmittelarten unverzüglich zum Zweck der Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich zu übermitteln.

In unten angeführter Liste wird über die der Oö. Landesregierung gemeldeten bewilligten Anwendungen informiert:

Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Anwendungsort Datum der Anwendung Handelsbezeichnung Pflanzenschutzmittel