Pflanzenschutzmittel

Die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmittel unterliegt landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen.

Die nicht sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellt ein hohes Risiko für das Leben und die Gesundheit von Menschen, für die Umwelt (Boden, Luft und Wasser) und nicht schädlicher Lebewesen dar.

Im Rahmen der Agrarpolitik der Europäischen Union wurde verstärkt versucht, zur Unterstützung einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln entgegenzuwirken.
So wurde das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in den EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht, womit ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleistet wird.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 regelt auf Bundesebene das Inverkehrbringen, die Einfuhr aus Drittländern und die Werbung für Pflanzenschutzmittel.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde vom Landesgesetzgeber im
Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geregelt.