EED III: Vorbildrolle öffentlicher Einrichtungen und Kosten-Nutzen-Analyse

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED III) legt unter anderem einen Schwerpunkt auf die Vorbildrolle von Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen. Kernbereiche sind die Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden.

 

 

Die Richtlinie zur Energieeffizienz ((EU) 2023/1791), die mit dem Oö. Energieeffizienzgesetz (Oö. EEffG 2026) in Landesrecht umgesetzt wird, zielt auf die Senkung des Energieverbrauchs und einen effizienteren Einsatz von Energie ab.

Begriffserklärung: EED III steht für die dritte Fassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive).

Die Richtlinie fokussiert in vielen Aspekten die Vorbildfunktion der öffentlichen Einrichtungen in Hinblick auf Energieeffizienz. Zudem schreibt sie die Anwendung von Kosten-Nutzen-Analysen für Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand sowie in der Wärme- und Kälteplanung vor. Hier finden Sie Informationen zu den Regelungen für die öffentlichen Einrichtung sowie zur Kosten-Nutzen-Analyse.

Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen

Energieeffizienzmaßnahmen von öffentlichen Einrichtungen wie den Gemeinden leisten einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie.

Die Verpflichtungen fokussieren sich einerseits auf die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs und andererseits auf die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Zudem wird das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle“ festgelegt.

Hilfestellung für öffentliche Einrichtungen

Die unten verlinkte Broschüre „EU Energieeffizienzrichtlinie und Energieeffizienzgesetz“ von Land und OÖ Energiesparverband informiert über die folgenden Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen/Gemeinden:

  • Erstellung und Veröffentlichung eines Gebäudeinventars (Oö. EEffG 2026 § 7)
  • Sanierung von jährlich 3 % der Gebäude/Alternativer Ansatz (Oö. EEffG 2026 § 6)
  • Endenergie-Einsparung von 1,9 % pro Jahr (Oö. EEffG 2026 § 5)
  • Meldepflichten (Oö. EEffG 2026 §§ 5 und 6).
  • Umsetzung des Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle" - Leitlinie für Gemeinden und öff. Einrichtungen (Oö. EEffG 2026 § 3 Abs. 2).

Gebäudeinventar

Gemäß EED III veröffentlicht das Land eine Linksammlung zu den Gebäudeinventaren der öffentlichen Einrichtungen Oberösterreichs. Jede öffentliche Einrichtung, somit auch jede Gemeinde, ist verpflichtet, ein solches Inventar zu erstellen und dieses auf der eigenen Homepage öffentlich zugänglich zu machen. Die Links zu den Inventaren sind der Landesregierung zu übermitteln, damit diese die Links gesammelt veröffentlichen kann. Hier finden Sie die Links zu den Gebäudeinventaren der öffentlichen Einrichtungen Oberösterreichs.

Sanierungsverpflichtung

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, jährlich 3 % ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, zu Niedrigstenergiegebäuden zu sanieren. Mit der Wahl des alternativen Ansatzes müssen jährlich äquivalente Einsparungen erzielt werden sowie Renovierungspässe für 3 % der Gebäude erstellt werden. Bis 2040 müssen die Gebäude schließlich saniert werden.

Einsparverpflichtung

Die öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, ihren Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 % gegenüber dem Verbrauch von 2021 zu senken. Relevant sind dabei beispielweise der Energieverbrauch der Fahrzeugflotte, der Energieverbrauch von Gebäuden und Prozessen (z.B. Kläranlagen). 

Meldeverpflichtung

Sowohl die Sanierungsverpflichtung als auch die Einsparverpflichtung geht mit Meldeverpflichtungen an das Land einher. Die erzielten Einsparungen werden ab September 2026 zweijährlich abgefragt.

Energieeffizienz an erster Stelle

Bei Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen ist der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ zu berücksichtigen. Durch die Berücksichtigung von Energieeffizienz von Anfang an, können langfristig Energie und Kosten eingespart werden.

Kosten-Nutzen-Analyse EED III

Die EED III verlangt für wichtige Entscheidungen die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen. Diese Analysen sollen sicherstellen, dass im Entscheidungsprozess auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen Rücksicht genommen wird. Durch die Anwendung einheitlicher Bewertungsmethoden sollen förderliche Bedingungen für energieeffiziente Lösungen geschaffen werden. Gemäß der Richtlinie veröffentlicht das Land hier Methoden zur Kosten-Nutzen-Analyse.

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: