Gebäudeinventar laut EED III, Art. 6

Gemäß Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED III) veröffentlicht das Land eine Linksammlung zu den Gebäudeinventaren der öffentlichen Einrichtungen Oberösterreichs.

Die Richtlinie zur Energieeffizienz ((EU) 2023/1791), die in Landesrecht umzusetzen ist, schreibt die Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen vor. Artikel 6 legt dafür Sanierungs- bzw. Einsparungsquoten für beheizte oder gekühlte Gebäude fest, die im Eigentum öffentlicher Einrichtungen stehen. Zudem müssen die öffentlichen Einrichtungen ein Gebäudeinventar veröffentlichen und alle zwei Jahre aktualisieren.

Das Inventar umfasst die beheizten oder gekühlten Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 , die sich im Eigentum der öffentlichen Einrichtung befinden oder von ihnen genutzt werden. Das Inventar muss für jedes Gebäude mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • Objektnummer im Gebäude- und Wohnungsregister
  • Gesamtnutzfläche in m2
  • gemessener jährlicher Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, sofern diese Angaben vorliegen
  • Energieausweis des Gebäudes

Jede öffentliche Einrichtung, somit auch jede Gemeinde, muss daher ein solches Inventar erstellen und dieses auf der eigenen Homepage öffentlich zugänglich machen. Die Links zu den Inventaren sind der Landesregierung zu übermitteln, damit diese die Links gesammelt veröffentlichen kann. Hier finden Sie die Links zu den Gebäudeinventaren der öffentlichen Einrichtungen Oberösterreichs.

Hinweis: Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die Inventarliste wird ab 11. Oktober 2025 hier veröffentlicht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: