- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 zur Weiterentwicklung eines Bund-Länder-Maßnahmenprogramms.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bei der Über- und Erarbeitung von gemeinsamen Bund- Länder- Maßnahmenplänen, die Länder frühzeitig auf Augenhöhe einzubeziehen und so die Qualität der Zusammenarbeit zu verbessern. Diese Kooperation soll auch im Klimagesetz verankert werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz weist darauf hin, dass eine Überarbeitung des NEKP die Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele abbilden muss. Vorhandene und entstehende Reduktionslücken, wie die aktuelle Verschlechterung der Senkenwirkung (LULUCF) durch den Klimawandel, müssen zur Zielerreichung laufend behandelt werden. Hierbei ist die Kompetenz und Zusammenarbeit mit den Bundesländern sowie die Beiziehung wissenschaftlicher Expertise, (wie zuletzt durch das Climate Change Center Austria (CCCA) zum Entwurf des NEKP), wesentlich.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040 (im Nicht-Emissionshandelsbereich) und ersucht die Bundesregierung, die Überarbeitung der laut EU-Governance VO vorgesehenen Langfriststrategie im Hinblick auf Klimaneutralität in Österreich unter Einbindung der Bundesländer und der Klimaforschung rasch abzuschließen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt an, bei allen Planungsprozessen ein optimales Zusammenwirken von innerstaatlichen gesetzlichen Grundlagen (wie insbesondere Klimagesetz, Finanzausgleichsgesetz (FAG)), Europäischen Rechtsakten (u.a. Governance-Verordnung, Effort-Sharing Verordnung) und darauf bezugnehmenden Plänen und Strategien insbesondere im Hinblick auf Maßnahmenplanung, Monitoring und Berichtswesen vorzusehen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt, dass der Prozess zur Ökologisierung klimaschädlicher Subventionen unter der Prämisse weiter geführt wird, dass Anpassungen sozial ausgewogen, standortgerecht und inflationsdämpfend gestaltet werden, des Weiteren, dass die Umsetzung der nationalen Carbon Management Strategie zur Dekarbonisierung von „Hard-to-abate“-Industriezweigen erfolgen wird und die Erarbeitung einer Transformationsstrategie angestrebt wird, die auf eine Optimierung der gesamtvolkswirtschaftlichen Effekte abzielt. Eine ausreichende Einbindung der Länder muss gewährleistet werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz fordert die Bundesregierung dazu auf, keine Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaziele notwendig sind zu beenden ohne im gleichen Zug adäquate Alternativen zu beschließen, die für die Zielerreichungen des NEKP erforderlich sind.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040 (im Nicht-Emissionshandelsbereich) und ersucht die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen in Form eines Bundes-Klimagesetzes zur langfristigen Erreichung der Klimaneutralität gemeinsam unter frühzeitiger Einbindung der Bundesländer zu erarbeiten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz betont die Wichtigkeit eines entsprechenden Bund-Länder Governance-Rahmens für die Erreichung der Klimaziele und ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft in enger Abstimmung mit den Bundesländern einen Bund-Länder Governance-Rahmen (von Strategie über Maßnahmenprogramme bis hin zum Monitoring) zu erarbeiten, eingebettet in ein neues Klimagesetz des Bundes bzw. Bezug nehmend zu einem vorgesehenen Klimafahrplan. Dazu erinnert die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz an ihren Beschluss vom 15.04.2024 (5855/62).
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht um Etablierung einer engen, gleichberechtigten Zusammenarbeit der Bundesministerien und Bundesländer im Rahmen einer Governance-Struktur, insbesondere in Hinblick auf die geteilte Verantwortung im Falle eines Korrekturmechanismus bei einer Überschreitung der verbindlichen Emissionsziele. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sämtliche geplante Governance-Strukturen, im Besonderen die geplante interministerielle Steuerungsgruppe zur Erarbeitung und Umsetzung eines Klimafahrplans, offiziell hin zu einer Bund- Länder- Steuerungsgruppe zu erweitern.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum Klima-Check zur Kenntnis und setzt sich dafür ein, den Klima-Check entsprechend weiterzuentwickeln und im Rahmen der länderspezifischen Möglichkeiten zum Einsatz zu bringen.
- Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird ersucht, sich dafür einzusetzen, im Sinne des Regierungsprogrammes, mit der Zielsetzung Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, dass in dieser Legislaturperiode ein Klima-Check auf Bundesebene verankert wird, der auf den Ergebnissen der Wirkungsfolgenabschätzung des Bundes und auf den Erfahrungen des Klima-Check-Tools der Länder aufbaut.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht die Klimaschutz-koordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Arbeiten zu forcieren und den Klima-Check entsprechend weiterzuentwickeln und auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse, die fachlichen Grundlagen für die Ausweitung auf weitere Handlungsfelder (Förderungen, Projekte, Bauvorhaben, etc.) sowie auf andere Gebietskörperschaften zu schaffen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht in Erneuerung des Beschlusses vom 14.04.2024 VSt-2471/4 die KlimaschutzkoordinatorInnen der Länder in Abstimmung mit der LandesenergiereferentInnenkonferenz und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft die Weiterentwicklung des Klima-Checks der Länder in Richtung der Umsetzung des Prinzips „Energieeffizienz an erster Stelle“ („Energy efficiency first“) zu prüfen und entsprechende fachliche Vorbereitungen zu treffen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nimmt den Bericht zum aktuellen Stand und zur weiteren Vorgehensweise der Bundesländer zur klimaneutralen Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt ihre Beschlüsse aus den Jahren 2021 (VSt-3484/14), 2022 (VSt-3484/18), 2023 (VSt-2471/3) und 2024 (VSt-5220/90).
- Um die Prozesse zur klimaneutralen Verwaltung weiter voranzutreiben und in Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung, sind basierend auf den bereits vorliegenden Zwischenergebnissen, bis zur Tagung der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz 2026 zwischen den Ländern und dem Bund harmonisierte Mindeststandards für die Bilanzierung zu empfehlen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht die Notwendigkeit, rasch die genannten notwendigen Weiterentwicklungen anzugehen und ersucht den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die dafür notwendigen Bund-Länder Abstimmungen unter Einbeziehung der Umweltbundesamt GmbH zu unterstützen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) (VSt-5259/82) vom 15.4.2024 und zum Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG neu) (VSt-5855/62) vom 15.4.2024 mit Bezug auf Maßnahmenplanung, Monitoring und Berichtswesen sowie auf den Beschluss zur Weiterentwicklung Monitoring und gemeinsame Indikatoren (VSt-5259/83) vom 15.4.2024 und unterstreicht abermals die Notwendigkeit, dass die Bereiche Monitoring, Indikatoren und Berichtswesen kontinuierlich und abgestimmt zwischen Bund und Bundesländern weiter entwickelt werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz regt hierzu an:
a) Bei der Entwicklung eines gemeinsamen Maßnahmenmonitoringsist der Fokus auf jene Klimamaßnahmen mit hohen THG-Reduktions- und Anpassungspotenzial zu legen. Dafür sind einheitliche und zwischen Bund und Ländern abgestimmte Indikatoren notwendig. Der Fortschrittsbericht nach § 6 Klimaschutzgesetz bzw. im Rahmen der Ausgestaltung eines neuen Klimagesetzes sollte um den Bereich Monitoring bei Schlüsselmaßnahmen erweitert werden.
b) Der Szenariorahmen (WEM, WAM,Transition) sollte im Hinblick auf notwendige Maßnahmensetzungen bzw. Evaluierung deren Wirkung laufend für Bund und Bundesländer weiterentwickelt werden. - Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht die Notwendigkeit, dass die Maßnahmenplanung und -umsetzung konzertiert für Bund und Bundesländer mit einem professionellen Online-Managementtool idealerweise auf Basis der Reporting-Plattform erfolgt.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen in enger Abstimmung mit Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft um eine möglichst rasche Einbindung der Länder in den Prozess der Erarbeitung des nationalen Klima-Sozialplans. Hierzu darf auch der Beschluss der LandesfinanzreferentInnenkonferenz vom 6. November 2024 (VSt-2373/3) in Erinnerung gerufen werden.
Die LandesklimaschutzreferentInnen und der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kommen überein, den erfolgreichen Weg einer engen fachlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel fortzusetzen und den Prozess weiterhin eng abzustimmen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz hält es für erforderlich, den Rahmen für die Umsetzung von Klimamaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken. Es wird bedauert, dass das Bundesministerium für Finanzen bislang keinen Leitfaden für das Kommunale Investitionsprogramm 2025 (KIP 2025) veröffentlicht hat, zumal dieses erfreulicherweise erstmals auch Maßnahmen zur Klimawandelanpassung in Gemeinden unterstützt. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen, in enger Abstimmung mit Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, eine zeitnahe Veröffentlichung vorzunehmen.
- Die Länder werden nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten den Vorsorgecheck Naturgefahren den Gemeinden weiterhin anbieten.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft an den Beschluss vom 9.10.2023 (VSt-3960/4), gemeinsam mit den Ländern den Vorsorgecheck Naturgefahren im Rahmen der Österreichischen Klimawandel-Anpassungsstrategie weiterzuentwickeln und noch stärker an die Bedürfnisse der Zielgruppen anzupassen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft dafür Sorge zu tragen, dass in Abstimmung mit den Regionalprogrammen der Bundesländer Beratungsinstrumente zur Klimawandelanpassung für die Betriebe entwickelt und zusätzlich kofinanziert werden.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz begrüßt, dass sich die Bundesregierung zum Ziel der Klimaneutralität 2040 bekennt und ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sich in der Bundesregierung dafür einzusetzen die Investitionen unter besonderer Bedachtnahme auf die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Fördermittel fortzusetzen und notwendige Schwerpunkte weiter auszubauen, damit Österreich seine Klimaziele erreicht und wettbewerbsfähig bleibt.
Um den Klimaschutz voranzutreiben, braucht es insbesondere möglichst viele PV Anlagen mit netzdienlichen Speichern. Daher fordern die LandesklimareferentInnen Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf, eine langfristige, planbare und vor allem unbürokratische Förderkulisse zu gestalten, durch die möglichst viele PV Anlagen auf netzdienliche Weise in Betrieb genommen werden.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht eine Notwendigkeit, weiterhin auf Bundesebene eine ausreichende Bedeckung von Finanzmitteln vorzusehen, um die Zielerreichung im Klima- und Energiebereich zu gewährleisten.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Herrn Bundesminister für Mobilität, Innovation und Infrastruktur und Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus die finanzielle Planungssicherheit in den Förderschienen „Regionalprogramme“, „Klima- und Energie Modellregionen (KEM)“ und „Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!)“ für 2025 und die folgenden Jahre sicherzustellen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an ihren Beschluss „Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Gemeinden“ vom 15.4.2024 (VSt-2418/247).
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz betont, dass angesichts der Klimakrise weiterhin und regelmäßig Unterstützungsmöglichkeiten und kommunale Investitionsprogramme ergänzend zum „Zukunftsfonds“ seitens des Bundes angeboten und die Schwerpunkte in die Bereiche Klimaschutz und vor allem Klimawandelanpassung gelegt werden.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft dieses Ansinnen zu unterstützen und ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen diesen Vorschlag der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz aufzugreifen.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Herrn Bundesminister für Mobilität, Innovation und Infrastruktur und Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus die für verschiedene Zielgruppen wichtigen Angebote des Klima- und Energiefonds (KLIEN) und von klimaaktiv als zentrale Impuls- und Finanzierungsgeber für Klimaschutz und Klimawandelanpassung finanziell abzusichern.
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz erinnert an den Beschluss „Klimarat der Bürgerinnen und Bürger, BürgerInnenbeteiligung als Unterstützung für Klimaschutzmaßnamen“ aus dem Jahr 2022 (VSt-2472/3).
- Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz bekennt sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung und begrüßt, dass sich auch die österreichische Bundesregierung mit dem geplanten Klimafahrplan für eine intensivere Beteiligung der Öffentlichkeit einsetzt und ersucht Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bei der Erstellung eines Bundes-Klimagesetzes nicht nur die Einbindung von Bundesländern, Gemeinden und Sozialpartnern, sondern auch der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sicherzustellen.
Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz nominiert für die Teilnahme an der COP30 in Belém, Brasilien vom 11. bis 21. November 2025 als gemeinsame Ländervertreterin DI Wölcher Julia, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee.