Trinkwasserqualität landesweit im Blick

Aufsicht über Trinkwasserversorgungsanlagen in Oberösterreich – Ergebnisse 2024

Oberösterreich kann seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus meist gut geschützten Grund- und Quellwasservorkommen decken. Aufbereitungsmaßnahmen sind nur in wenigen Fällen erforderlich, sodass das Trinkwasser weitgehend naturbelassen an die Bevölkerung abgegeben werden kann. Damit dies auch künftig gewährleistet ist, ist die Qualität des Wassers regelmäßig von der Gewinnung bis zur Übergabe an den Verbraucher zu überwachen und es sind entsprechende Maßnahmen bei Qualitätsbeeinträchtigungen zu setzen.

Die Hygieneanforderungen an den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen und die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind in Österreich durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bzw. die Trinkwasserverordnung – TWV (BGBL Nr. II 304/2001) geregelt. Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen und zur Wahrung öffentlicher Interessen bei der Errichtung und dem Betrieb von Wasserversorgungsanlagen finden sich im Wasserrechtsgesetz (WRG 1959).

Wasserversorgungsanlagen gemäß der TWV in Oberösterreich

In Oberösterreich sind derzeit rund 5.300 Trinkwasserversorgungsanlagen registriert, aus welchen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt, zur Lebensmittelproduktion verwendet oder in sonstiger Weise an Dritte abgegeben wird. Für diese Wasserversorgungsanlagen gelten die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).

Von diesen registrierten Anlagen werden insgesamt etwa 1,5 Millionen Personen (inkl. Nächtigungen in Tourismusregionen) mit Trinkwasser versorgt.

Der größte Anteil dieser Anlagen (94 % oder 4.956) entfällt dabei auf „sehr kleine“ und „kleine“ Wasserversorgungsanlagen – das sind Anlagen, aus denen im Jahresdurchschnitt höchstens 10 m³ Wasser pro Tag („sehr kleine Anlagen“) bzw. mehr als 10 m³ aber höchstens 100 m³ Wasser pro Tag („kleine Anlagen“) abgegeben werden.

„Mittelgroße Anlagen“ (mehr als 100 m³ aber höchstens 1.000 m³ Wasserabgabe pro Tag) machen einen Anteil von 5 % (291) und „große Anlagen“ (mehr als 1.000 m³/Tag Wasserabgabe) einen Anteil von nur 1 % (52) aus.

Durch die „großen und mittelgroßen Anlagen“ werden aber gemeinsam 89 % (ca. 1.341.000 Personen) der durch alle registrierten Wasserversorgungsanlagen insgesamt versorgten Personen mit Trinkwasser beliefert. Die „sehr kleinen und kleinen“ Anlagen stellen gemeinsam mit 94 % zwar den weitaus größten Anteil an der Gesamtzahl der Anlagen, beliefern aber nur 11 % (ca. 163.000) der insgesamt versorgten Personen.

Die Betreiber dieser Wasserversorgungsanlagen haben das Wasser regelmäßig entsprechend der Trinkwasserverordnung im Rahmen der Eigenkontrolle von dazu befugten Labors untersuchen und die Ergebnisse der Aufsichtsbehörde übermitteln zu lassen.

Die Trinkwasseraufsicht in der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich überwacht diese Wasserversorgungsanlagen und die Umsetzung der Eigenkontrollmaßnahmen.

Trinkwasserqualität in Oberösterreich im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden die Ergebnisse von 11.453 Trinkwasserproben kontrolliert.

9.560 dieser Proben spiegelten die tatsächliche Wasserqualität im Leitungsnetz bei den Wasserbeziehern wider („Netzproben“). Die restlichen Proben waren Rohwasserproben, welche z.B. vor Aufbereitungsanlagen oder direkt bei einzelnen Brunnen und Quellen entnommen wurden, bevor das Wasser in das Leitungsnetz eingespeist wird.

Bei der Kontrolle der Untersuchungsergebnisse wurde geprüft, ob Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität erforderlich waren, bzw. ob diese von den Anlagenbetreibern auch umgesetzt wurden.

Bei größeren Wasserversorgungsanlagen wurde dabei nur in sehr wenigen Fällen eine Beanstandung der Trinkwasserqualität festgestellt.

Bei kleineren Wasserversorgungsanlagen waren jedoch verhältnismäßig häufiger Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität nachzuweisen.

Es handelte sich dabei meist um Einzelwasserversorgungsanlagen (Direktvermarkter, Gastronomiebetriebe, Privatzimmervermietungen, Wohnungsvermietungen) oder kleine Gemeinschaftsanlagen bzw. kleine Wassergenossenschaften.

Sehr häufig bestehen bei diesen Anlagen bauliche Mängel und es ist kein ausreichendes Schutzgebiet vorhanden. Auch fehlt es manchmal an fachkundigem Personal zur Betreuung und Wartung der Anlagen, weshalb hier Abweichungen von den Qualitätsanforderungen vergleichsweise häufiger festzustellen sind.

Die Gründe für die überwiegende Zahl der Beanstandungen waren – bei allen Anlagengrößen –Überschreitungen bei den mikrobiologischen Parametern wie Escherichia coli und Enterokokken (insgesamt 292 Proben).

Mikrobiologische Beeinträchtigungen treten häufig nach ausgeprägten Starkregenereignisse auf. Insbesondere sind dann Wassergewinnungsanlagen betroffen, deren Fassungen unzureichend ausgeführt oder deren Deckschichten keine ausreichende Filterwirkung aufweisen.

So haben die Extremregenereignisse im September 2024 bei einer Reihe von Wasserversorgungsanlagen zu einer mikrobiologischen Verunreinigung geführt.

Vereinzelt wurden auch Überschreitungen der chemischen Parameterwerte für Nitrat (34 Proben) und Nitrit (24 Proben) gemessen.

In geringem Umfang wurden auch Überschreitungen von Pestiziden (8 Proben) nachgewiesen, wobei es sich dabei um folgende drei Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte (Metaboliten) handelte:

  • 1 x 6-Chlor-1,3,5-triazin-2,4-diamin (DACT); Triazinmetabolit
  • 4 x CGA 369873; Metabolit von Dimethachlor und Metazachlor
  • 3 x Terbuthylazin - SYN 545666 (LM6); Metabolit von Terbuthylazin

Bei jeweils einer Probe wurden außerdem Überschreitungen der Parameterwerte für Arsen, Fluorid und Uran nachgewiesen.

Die Überschreitungen bei Nitrat und Pestiziden sind auf landwirtschaftliche Einflüsse im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsstellen zurückzuführen.

Die Überschreitungen bei Arsen, Nitrit, Fluorid und Uran sind geologisch bedingt.

Bei Überschreitungen von Parameterwerten oder sonstigen Abweichungen von den Qualitätsanforderungen der TWV sind von den Anlagenbetreibern entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbrauchergesundheit und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität zu ergreifen, wie z.B. die Instandsetzung und Reinigung von Anlagenteilen, die Erweiterung von Schutzgebieten oder die Installation von Aufbereitungsanlagen.

Erforderlichenfalls wurde die Anordnung entsprechender Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung der Trinkwasserqualität durch die Trinkwasseraufsicht veranlasst und deren Umsetzung kontrolliert.

Behördliche Anlagenkontrollen:

Die Trinkwasseraufsicht führt auch behördliche Kontrollen bei Wasserversorgungsanlagen durch.

Im Zuge dieser Betriebskontrollen bzw. Inspektionen wird überprüft, ob das Eigenkontrollkonzept sowie der Betrieb und der Zustand der Anlagen den lebensmittelrechtlichen und wasserrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Dabei wird neben dem hygienischen und technischen Zustand der Anlagen beispielsweise auch überprüft, ob die genehmigten Wasserentnahmemengen oder die Schutzgebietsauflagen eingehalten werden.

Im Jahr 2024 wurden 176 solcher behördlichen Kontrollen bei Trinkwasserversorgungsanlagen durchgeführt.

Bei 13 Wasserversorgungsanlagen mussten deutliche Mängel festgestellt werden.

Dabei handelte es sich entweder um schwere bauliche oder hygienische Mängel (6 Anlagen), den Betrieb von nicht wasserrechtlich bewilligten Anlagenteilen in erheblichem Umfang (1 Anlage) oder die Nichteinhaltung von Schutzgebietsauflagen (6 Anlagen).

Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen aufgefordert, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen herzustellen bzw. wurden entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet.

Behördliche Probenahmen und Schwerpunktaktionen:

Zusätzlich zu den routinemäßig zu veranlassenden Eigenkontrolluntersuchungen der Wasserversorger werden auch behördliche Trinkwasserproben zu speziellen Fragestellungen (Schwerpunktaktionen) entnommen.

Das Ziel solcher Schwerpunktaktionen ist, die Kenntnis zu einer bestimmten Problematik zu verbessern (z. B. das Vorkommen von neu entdeckten Spurenstoffen oder Pestiziden im Trinkwasser) oder stichprobenweise die Wasserqualität nachzuprüfen. Darüber hinaus werden bei konkreten Verdachtsfällen oder Beschwerden auch Verdachtsproben entnommen.

Insgesamt wurden im Jahr 2024 197 behördliche Trinkwasserproben durch die Trinkwasseraufsicht entnommen und der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zur Untersuchung und Begutachtung überbracht.

171 dieser Proben wurden aufgrund von Schwerpunktaktionen im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) erlassenen nationalen Kontrollplanes für Lebensmittel entnommen.

Eine Übersicht über die im Rahmen des nationalen Kontrollplanes durchgeführten Schwerpunktaktionen der letzten Jahre findet sich auf der Internetseite der AGES

Mit den Schwerpunktaktionen 2024 wurden folgende Problemstellungen untersucht:

  • Geogen bedingte, anorganische Substanzen in Trinkwasser

Ziel dieser Aktion war die Erhebung einer möglichen geologisch bedingten Belastung des Trinkwassers mit ausgewählten Metallen bzw. Schwermetallen.

Das Hauptaugenmerk wurde auf die Qualität des Wassers unmittelbar nach der Gewinnung

gelegt. Beeinflussungen durch Armaturen, Leitungen bzw. Stagnation des Wassers in der Leitung sollten dabei nicht erhoben werden.

Im Rahmen dieser Aktion wurden 44 Proben bei 44 Wasserversorgungsanlagen entnommen.

Bei zwei Proben wurde eine Überschreitung des Parameterwertes („Grenzwert“) für Nickel festgestellt.

Beide Überschreitungen konnten bei anschließenden Kontrolluntersuchungen aber nicht bestätigt werden; es handelte sich bei den erhöhten Erstbefunden vermutlich um Einflüsse aus dem Leitungssystem aufgrund eines Probenahmefehlers.

Bei je einer Probe wurde eine Überschreitung des Indikatorparameterwertes („Richtwert“) für Mangan und Aluminium nachgewiesen; diese Proben wurden aber nicht beanstandet.

  • Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Trinkwasser:

Ziel dieser Aktion war die Erhebung einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Eine Regelung für PFAS wurde in der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie [Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch] aufgenommen und mit einer Novelle zur Trinkwasserverordnung auf nationaler Ebene umgesetzt.

Eine Untersuchungsverpflichtung auf die Summe der PFAS-20 („PFAS Summe“: 20 PFAS-Substanzen, die im Hinblick auf Trinkwasser als besonders problematisch erachtet werden) gilt ab 12.1.2026. Gleichzeitig tritt dann auch ein Parameterwert von 0,1 µg/l für Summe PFAS-20 in Kraft.

PFAS wurden bereits im Rahmen von Schwerpunktaktionen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 untersucht.

Der Fokus der Schwerpunktaktion lag auf der Beprobung von Wasserversorgungsanlagen, die noch nie im Rahmen vorangegangener Monitoringprogramme auf PFAS untersucht wurden.

Im Rahmen dieser Aktion wurden 87 Proben bei 86 Wasserversorgungsanlagen entnommen.

In 21 Proben bei 20 Wasserversorgungsanlagen wurden PFAS-Einzelsubstanzen über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen.

Bei einer Probe wurde ein Messwert im Bereich des künftigen Parameterwertes von 0,1 µg/l für die Summe PFAS-20 nachgewiesen (Messwert: 0,13 ± 0,039 µg/l), eine eindeutige Überschreitung des künftigen Parameterwertes lag gemäß dem Gutachten der AGES hierbei aber noch nicht vor.

Bei 8 der Proben mit Nachweisen über der Bestimmungsgrenze wurden Messwerte bis 0,01 µg/l und bei 12 Proben Messwerte zwischen >0,01µg/l und <0,1 µg/l bestimmt.

Bei 66 von den 86 beprobten Anlagen wurden keine PFAS über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen.

  • Endokrine Disruptoren in Trinkwasser:

Ziel dieser Aktion war die Verbesserung der Datenlage zum Vorkommen von bestimmten hormonaktiven Substanzen („endokrine Disruptoren“) im Trinkwasser.

Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden die endokrin wirksamen Substanzen Bisphenol A, ß-Östradiol und Nonylphenol untersucht.

Bisphenol A ist ab 12.1.2026 für alle Wasserversorgungsanlagen mit einer Wasserabgabemenge von mehr als 10 m³/Tag entsprechend der Trinkwasserverordnung verpflichtend regelmäßig zu untersuchen.

Die beiden Substanzen ß-Östradiol und Nonylphenol wurden aufgrund ihrer endokrin wirkenden Eigenschaften und Risiken für die menschliche Gesundheit in die erste sogenannte Beobachtungsliste gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie aufgenommen und sind von den Mitgliedsstaaten in repräsentativen Trinkwasserversorgungsanlagen zu untersuchen.

Im Rahmen dieser Aktion wurden 40 Proben bei 18 Wasserversorgungsanlagen entnommen. Dabei wurden bei den untersuchten Anlagen jedenfalls Proben im Leitungsnetz und teilweise auch direkt bei den Gewinnungsstellen entnommen.

Bei keiner der Proben wurden diese Substanzen über der jeweiligen Bestimmungsgrenze nachgewiesen.

Neben den Schwerpunktaktionen wurden noch 26 amtliche Verdachtsproben bei 17 Wasserversorgungsanlagen entnommen 5 Proben bei 5 Anlagen wurden beanstandet; 4 Proben wegen mikrobiologischer Beeinträchtigungen (E. coli, Enterokokken) und eine Probe wegen einer Überschreitung des Parameterwertes für das Pestizid Dimethachlor - CGA 369873 (Metazachlor - M479H160).

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