Sportveranstaltungen

Verbände, Vereine und Veranstalter werden bei der Durchführung von Sportveranstaltungen unterstützt.

Ziel der Förderung ist es, ein breites sportliches Veranstaltungsprogramm in ganz Oberösterreich sowie die Präsenz von Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern über die Landesgrenzen hinaus zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Es können nur Vereine oder Verbände bzw. verbands-/vereinseigene GmbHs, die in der Landessportorganisation anerkannt sind, aus den Mitteln des Sportressorts unterstützt werden. Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem oö. Dach- oder Fachverband sowie die Ausübung einer anerkannten Sportart, lt. Oö. Sportartenverordnung.

Was wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Sportveranstaltung. Die Förderhöhe richtet sich bei jeder Veranstaltung nach Sportart, Aufwand und Finanzierungsplan.

Förderkatalog:

  • Weltcups und Europacups
  • Internationale Veranstaltungen mit hoher Bedeutung für (Ober)Österreich, Österreichische Staatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften
  • Landesmeisterschaften in der Allgemeinen Klasse
  • Landesweite Top-Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für Oberösterreich

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bei Sportveranstaltungen, die seitens des Sportressorts des Landes Oberösterreich finanziell unterstützt werden, ist das Sport--Logo auf allen Drucksorten der Veranstaltung, etc. verpflichtend anzubringen.
  • Bei Sportveranstaltungen ab einer Landessportförderung in Höhe von 4.000 Euro ist zusätzlich zur obligatorischen Verwendung des Sport--Logos auf allen Drucksorten der Veranstaltungen das Sportland entsprechend zu bewerben. Dazu zählt die sichtbare Anbringung von Sport--Transparenten während der Veranstaltung, die Anbringung des Sport--Logos auf der Interview-Rückwand, die Verwendung des Sport-- Logos auf der Website des Veranstalters, etc.
  • Die Sport--Werbemittel (Transparente, Roll-ups, Sportland--Straßenbögen, etc.) können bei der Landessportdirektion, Stockbauernstraße 8, 4021 Linz, ausgeborgt werden und müssen vom Veranstalter selbst abgeholt und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zurückgebracht werden. Sollten die ausgeborten Sport--Werbemittel nicht ordnungsgemäß oder beschädigt retourniert werden, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.
  • Sollte die Bewerbung des Sportlandes nicht erfolgen, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.

Abwicklung / Antragstellung

Ansuchen um eine Sportförderung des Landes Oberösterreich für die Organisation und Durchführung einer Sportveranstaltung müssen generell im Vorhinein, d.h. mind. 2 Wochen vor Durchführung der geplanten Sportveranstaltung, gestellt werden.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: