Förderung für gewerbliche Tourismusbetriebe für den Zeitraum 1.1.2024 – 31.12.2030

Gefördert werden Investitionen von gewerblichen Unternehmen und JungunternehmerInnen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ der Wirtschaftskammer Oberösterreich rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind und ordentliches (oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idjgF sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen, Softwareprodukte).

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien, Programmdokumente) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Förderarten

  • Förderung von Tourismusbetrieben in Kooperation mit der OeHT (TOURISMUS.OeHT.Invest)
  • Förderung von JungunternehmerInnen in Kooperation mit der OeHT (TOURISMUS.OeHT.Jung)
  • Investitionsförderung für Tourismusbetriebe (TOURISMUS.KMU.Invest.klein)
  • Investitionsförderung für Tourismusbetriebe (TOURISMUS.KMU.Invest.groß)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details sind der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: