Wer wird gefördert?
Gefördert werden Gemeinden und private Rechtsträger von Krabbelstuben und Kindergärten
Was wird gefördert?
Räumliche Qualitätsverbesserungen im Bereich der Krabbelstuben und Kindergärten.
Die Investitionsmaßnahmen müssen einen positiven Einfluss auf die pädagogische Arbeit in der gesamten elementaren Bildungseinrichtung haben und direkt den Kindern der elementaren Bildungseinrichtung zugutekommen. Sie können unter anderem für bedarfsgerechte Verbesserungen etwa im Bereich der Inklusion und kindgerechter Bewegungsmöglichkeiten verwendet werden.
Wie wird gefördert?
Es werden 50% der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten für die im Maßnahmenkatalog für Kindergärten und Krabbelstuben aufgelisteten qualitätsverbessernden Maßnahmen gefördert. Die maximale Förderhöhe pro Einrichtung und Jahr beträgt 20.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Förderantrag kann mittels Formular unter Anschluss der bezahlten Rechnungen nur einmal pro Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (statistische Kennzahl) und Jahr im Vereinbarungszeitraum bis 2026/27 eingereicht werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft,
Abteilung Gesellschaft, Gruppe Objektförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu
richten.
Wenn Sie Fragen zur Abwicklung/Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:
Tel: (+43 732) 77 20 - 155 45 oder 157 09 (Kindergärten)
Tel: (+43 732) 77 20 - 155 16 (Krabbelstuben)
Formular
Weiterführende Informationen
- KGD-Geft/E-127: Antrag für räumliche Qualitätsverbesserung - gemäß Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 .
- Maßnahmenkatalog Kindergärten (Merkblatt) .
- Maßnahmenkatalog Krabbelstuben (Merkblatt) .
- Richtlinien Qualitätsverbesserung .
- Richtlinie und Modalitäten des Bundes zur Abrechnung .
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG BGBL. I Nr. 148/2022 .