Greißlerei-Förderung des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Gefördert werden können Investitionsvorhaben von Unternehmen, die eine Gewerbeberechtigung zur Führung eines Lebensmitteleinzelhandels mit Vollsortiment besitzen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Lebensmitteleinzelhandels (inkl. Nachweis über ein Vollsortiment – lt. Anlage bei den Richtlinien) besitzen, max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort beschäftigen und max. 7 Standorte führen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details sind der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: