Monitoring und Prävention

Maßnahmen zur Bestandskontrolle und zur Vorbeugung von Schäden

​​​​​​Nur ein langfristiges Monitoring führt zu entsprechenden Ergebnissen, welche wiederum essentielle Daten zum Zustand der oberösterreichischen Fischotterpopulation liefern können. Bestandteil der Oö. Fischotter-Verordnung sind ebenso regelmäßige begleitende Monitoringmaßnahmen.

 

regelmäßig Überprüfung der Veränderung der Verbreitung durch Brückenmonitoring (an rd. 200 Brückenstandorten in Oberösterreich)
3 Jahre bei Bedarf ergänzende genetische Untersuchung an einzelnen Gewässerstrecken
6 Jahre

Wiederholung der Vollerhebung aus dem Jahr 2021 (genetische Untersuchung und Brückenkartierung)

 

Formular

  • Abgabeinformation (LWLD-LFW/E-89)

    zur Abgabe für das Biologiezentrum

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: