Um Verluste von Nutztieren möglichst zu verhindern, ist die aktive finanzielle Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen vorbeugender Herdenschutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Das Land Oberösterreich leistet durch die Richtlinie „Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen“ einen finanziellen Beitrag. Es können Zuwendungen für unterschiedliche finanzielle Aufwendungen beantragt werden.
Grundsätzlich werden insgesamt 50 % der Nettomaterialkosten von Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Aufrüstung oder der Neubau von wolfssicheren Zäunen, GPS-Tracker, Ankauf von Herdenschutzhunden usw.) in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Bei Nettomaterialkosten zwischen 1.000 und 5.000 Euro wird eine pauschale Betriebsförderung gewährt. Liegen die Nettomaterialkosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro, werden ebenfalls bis zu 50 % der Kosten (für Zaunsysteme inklusive Elektrik) gefördert, jedoch mit folgenden Höchstbeträgen pro Laufmeter:
- Mobiler (Netz-)Zaun: maximal 3,50 Euro pro Laufmeter
- Fixzaun: maximal 5,50 Euro pro Laufmeter
Auch Untergrabeschutzmaßnahmen, einschließlich notwendiger Baggerarbeiten, werden mit 50 % der Kosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt hier bei 10.000 Euro, wobei eine Deckelung von 2,50 Euro pro Laufmeter gilt.
Für die Aufrüstung von Zäunen für Farmwild oder Schweine (über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus) wird ein Fördersatz von 1,50 Euro pro Laufmeter gewährt. Dabei werden ausschließlich die zusätzlichen Materialkosten gefördert, etwa für ein separates Stromgerät oder zusätzliche Litzen. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard ist nicht förderfähig.
- Abwicklung der Förderung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Telefon: (+43 732) 77 20 146 77
