Seit mehr als 20 Jahren beteiligen sich Oberösterreichs Landwirtinnen und Landwirte freiwillig an Gewässerschutzprogrammen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Grundwasserqualität.
Mit dem neuen, im ÖPUL integrierten Programm GRUNDWasser 2030 wurde eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, eine Teilnahme für möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe an Gewässerschutzmaßnahmen weiterhin attraktiv zu machen. Die Fördervoraussetzungen wurden so angepasst, dass eine Teilnahme auch für veredelungsintensive Betriebe attraktiver geworden ist. Neu ist auch, dass die Gebietskulisse erweitert wurde. Somit ist es mehr Betrieben möglich, freiwillig an Maßnahmen zum Gewässerschutz teilzunehmen. Einen flächendeckenden Grundwasserschutz erreichen wir nur durch ausreichende Teilnahmezahlen und eine sachgerechte Umsetzung der Maßnahmen.
Der Grundwasserschutz stützt sich auf vier Säulen:
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Recht
Alle sind verpflichtet, eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden! Zeitliche, örtliche und mengenmäßige Beschränkungen für die Ausbringung von Düngemitteln regeln:
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Förderung
Freiwilligkeit vor Zwang! Vorbeugen ist besser als Sanieren! Mit Förderungsprogrammen werden Leistungen abgegolten, die über die Einhaltung bestehender Gesetze hinausgehen.
Nachfolgend das aktuelle Förderprogramm GRUNDWasser 2030 und die Ergebnisse der vergangenen Förderprogramme.
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Beratung
Beratung schafft Klarheit! Bei der Beantragung der Maßnahmen von GRUNDWasser 2030, sowie bei Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen beraten Sie
- die Mitarbeiter/-innen der BODEN.WASSER.SCHUTZ.BERATUNG
(vom Land OÖ finanziert)
Tel. 050 6902 1426 • E-Mail: bwsb@lk-ooe.at - die Mitarbeiter/-innen der Landwirtschaftskammer OÖ und der Bezirksbauernkammern
Kooperation
Kooperationsmodelle zwischen Trinkwasserversorgern, Landwirten und Landwirtinnen gibt es im Einzugsgebiet von Brunnenanlagen. Das Projekt „Vertragswasserschutz Zirking", eine Kooperation zwischen dem Fernwasserverband Mühlviertel und den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern vor Ort, besteht seit dem Jahr 2002 und wird bereits in der vierten Periode (2023 bis 2027) fortgeführt.